Besteuerung von PV-Anlagen Teil 3: Umsatzsteuer bei PV-Anlagen / Photovoltaikanlagen

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Grundlagen der Umsatzsteuer bei Photovoltaik-Anlagen -

#steuernkurzerklärt - verständlich und kompetent vom Steuerberater erklärt – von und mit Mitarbeitern der Unternehmens- und Steuerberatung KORTMÖLLER, einer auf die energiewirtschaftliche und steuerliche Beratung von Energieversorgern spezialisierten mittelständischen Kanzlei.

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Комментарии
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Sehr anschaulich erklärt, Danke! Mein Finanzamt möchte die UStV im ersten Jahr sogar nur quartärlich haben. Muss ich für das letzte Quartal im Jahr dann noch eine UStV abgeben oder genügt dann die Jahres UStE?

stockfinster
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Hallo, sehr anschaulich erklärt, vielen Dank dafür. Ich möchte gern in die Kleinunternehmerregelung wechseln (Anlage besteht seit 2010), habe dazu in 10/2021 einen entsprechenden Antrag gestellt und jetzt Anfang des Jahres nochmals. Bisher habe ich keine Antwort/Bestätigung vom Finanzamt bekommen. Ich rechne meine Erträge monatlich gegenüber dem Netzbetreiber ab. Wie verhalte ich mich denn jetzt gegenüber dem Netzbetreiber, stelle ich ihm jetzt die Rechnung für Januar 2022 ohne Umsatzsteuer aus, obwohl ich noch keine Antwort vom Finanzamt habe, oder muss ich jetzt meine Abrechnungen so lange zurückhalten, bis ich eine Antwort bekommen habe?

wundishome
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Hallo, Frage ist die Besteuerung von Brennstoffzellenheizugen zB. Vitovalor der PV- Anlagen in etwa gleich? Es gibt zur Zeit keine Beiträge darüber . Vielleicht stellen Sie auch dazu ein Video.. Danke Mit freundlichen Grüßen Friedrich

Fritzzz
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Kann man wenn ein anderer Gewerbebetrieb vorhanden ist, nach 6 Jahren zur kleinunternehmerregelung wechseln? Oder geht das wegen der anderen gewerblichen Tätigkeit zu keinem Zeitpunkt? Die PV steht in keinem Zusammenhang mit den anderen gewerblichen Einnahmen.

gerdthiele
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Ich speise geplant aufgrund hohen Eigenverbrauchs (2 E-Autos, Heizstab im Pufferspeicher) maximal 10% des potentiellen Ertrags ins Netz ein (könnte ich auch noch abregeln, aber dann hat die Gesellschaft nichts mehr davon). Also 90% Eigenverbrauch. Ich will auch keine MwST-Rückerstattung der Investition und auch nichts abschreiben, reine Energiesparmaßnahme. ZFH, kein Gewerbe, keine USt. Also wie in Ihrem beispiel ausgeführt, keine unternehmerische Nutzung. Alles gut. Muss ich für die ESt die 10% Einspeiseertrag in der ESt angeben und die würden dann von mir aus mit meinem persönlichen Steuersatz besteuert werden - oder ist nicht-unternehmerische Nutzung gleichbedeutend mit Liebhaberei? Zusatzfrage: muss ich diese Pv Anlage dann trotzdem beim Finanzamt melden?

ChrVoigt