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9. März 2018 - Komplette Bundespressekonferenz (RegPK)
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Themen: US-Strafzölle auf Stahl und Aluminium, geplantes Gipfeltreffen zwischen Nordkorea und den USA, Wahl der geschäftsführenden Bundeskanzlerin zur Bundeskanzlerin, Auswertung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags zur völkerrechtlichen Bewertung der „Operation Olivenzweig“ der Türkei gegen die kurdische YPG in Nordsyrien, deutsche und französische Positionierung zu EU-Reformen und zur Zukunft der Eurozone, Personalstellen des Vizekanzleramtes, Diskussion um Einführung einer „blauen Plakette“, inhaftierte deutsche Staatsangehörige in der Türkei bzw. in Europa, Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen
Naive Fragen zu:
Trumps Zölle (ab 2:15 min)
- Kann mir jemand sagen, wie viele Harley-Davidson letztes Jahr importiert wurden? (ab 15:50 min)
- Wenn Sie Zölle darauf machen wollen, dann werden Sie auch wissen, wie viele in etwa importiert wurden. 5, 50?
Türkei & das Völkerrecht (ab 22:30 min)
- Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat mittlerweile eine Auswertung auf Anfrage von Parlamentariern vorgelegt. Diese folgt weder der türkischen Argumentation noch der deutschen. Die Bundesregierung spricht davon, dass die Türkei ein Selbstverteidigungsrecht wahrnimmt. Sie haben ja selbst von „legitimen Sicherheitsinteressen“ gesprochen. Der Wissenschaftliche Dienst spricht davon, dass die türkische Regierung jedoch „den konkreten Beweis für das Vorliegen eines das Selbstverteidigungsrecht auslösenden ‚bewaffneten Angriffs’ schuldig“ bleibt. Die Bundesregierung hat hier immer das, was die Türkei sagt, wiederholt und sich selbst einer völkerrechtlichen Prüfung entzogen. Haben Sie, anders als der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, diese Beweise, die dafür notwendig sind, dass diese Argumentation in irgendeiner Weise Sinn macht, vorliegen?
- Hält die Bundesregierung die Selbstverteidigungsargumentation der Türkei für plausibel?
- Voraussetzung für eine Selbstverteidigungslage ist ja ein bewaffneter Angriff gegen einen Mitgliedstaat. Die Türken behaupten, dass es vor der „Operation Olivenzweig“ so heißt der Angriff im Januar Angriffe von der anderen Seite gab. Haben Sie konkrete Beweise, Erkenntnisse über Opferzahlen, über die Intensität des angeblichen Angriffs, über das Ausmaß von Zerstörungen usw.? Haben Sie das in irgendeiner Weise in Erfahrung gebracht? Der Wissenschaftliche Dienst hat ja türkische Medien, internationale Medien, syrische Medien, NATO-Meldungen usw. durchforstet. Da gab es nichts, was einen Angriff, der zur Selbstverteidigung führen würde, rechtfertigen würde. Haben Sie irgendetwas? (ab 28:35 min)
- Pflicht eines NATO-Partners ist es ja nicht nur, den NATO-Partner zum Stopp des Angriffs aufzufordern das tut die Bundesregierung ja , sondern die andere Pflicht ist, dass sie die Türkei auffordert, triftige Beweise für die Selbstverteidigung vorzulegen. Tut die Bundesregierung das? Hat die Bundesregierung die Türkei aufgefordert, Beweise für die angebliche Selbstverteidigungslage vorzulegen?
- Können Sie uns erklären, warum der Wissenschaftliche Dienst schneller die Frage des Völkerrechts prüfen kann als das Auswärtige Amt? (32:22 min)
Deutsche Gefangene (ab 38:25 min)
- was machen die deutschen Gefangenen in der Türkei? Sind es immer noch vier? Ist es so, dass immer noch einer keinen konsularischen Zugang hat?
- Lernfrage: Ich würde gerne wissen, wie viele deutsche Gefangene es im Rest Europas gibt.
Rehabilitierung Homosexueller (ab 40:20 min)
- eine Frage an das BMJV zur Rehabilitierung von Homosexuellen seit dem Zweiten Weltkrieg. Bisher gab es nur 81 Anträge auf Entschädigung. Bei der Verabschiedung des Gesetzes haben Sie behauptet, dass es ungefähr 50 000 Menschen gibt, die potenziell entschädigt werden könnten. Wie erklären Sie sich angesichts dessen, dass Sie selbst eine Ausweitung der Rehabilitierung ablehnen, dass bisher 49 900 Menschen keinen Antrag gestellt haben?
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Tilo Jung
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