§ 219a - Frauen sagen Danke! | extra 3 | NDR

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Der § 219a hat bislang geregelt, dass Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, dies auf ihren Websites nicht erwähnen durften. Das Gesetz wurde nun "reformiert". Das finden Frauen richtig toll!

Autorin: Jenny Kallenbrunnen

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Комментарии
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Bei dem bluescreen geht meinem inneren George Lucas einer ab.

doodoo
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Ich finde man sollte jedes baby vorher fragen, ob es abgetrieben werden will.

PeterBond
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Mensch Leute, bei den ganzen Diskussionen darum, dass Abtreibung verboten gehört kommt mir die Galle hoch! Bei der Änderung des Paragraphen ging es noch nciht einmal darum, ob oder bis wann eine Abtreibung erlaubt sein soll, sondern darum, dass es angeblich Werbung ist, wenn Frauenärzte darüber informieren, dass man bei Ihnen eine Abtreibung machen kann. Alles andere dürfen sie aufzählen, aber wenn sie neben Vorsorge, Ultraschall und Akupunktur auch Abtreibung/Beratung zu einer solchen auf ihre Webseite oder sonstwo hin schreiben machen sie sich strafbar. Was genau soll das?!?

pieniaurinko
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Abtreibung ist für mich schon ein schwieriges Thema...
Auf der einen Seite ist Kinder töten immer eine schöne Sache, die mir auch immer wieder viel spaß macht
Aber auf der anderen Seite würde ich doch niemals zulassen, dass eine Frau über ihren eigenen Körper bestimmen darf!

gutfriedvonguttenberg
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Ich bin gegen beides. Und auch gegen diese intolleranten von den Loktoseverweigeren. 😤

PEGIZEI
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Bruh warum so viele Begrüßungen in den Kommentaren?

kommentator
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Gibt es auch ein Freundinnen-Rabatt oder kann ich Freundinnen werben und dafür 50 Euro bekommen?

MrHarrybossy
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Hä, aber Abreiben darf man doch oder?

mrsx
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