'§219a abschaffen!'

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Immer noch dürfen Ärztinnen und Ärzte nicht sachlich über Schwangerschaftsabbrüche auf ihren Homepages informieren. Stattdessen müssen sie auf andere Seiten verweisen, was die Recherche für betroffene Frauen, die sich informieren möchten, erheblich erschwert. Das führt dazu, das Ärtze, die lediglich darüber informieren, dass man in ihrer Praxis einen Schwangerschaftabbruch vornehmen lassen kann, verklagt und bestraft werden. Für uns ein Unding. Der §219a StGB gehört abgeschafft! Das erklärt euch unser Abgeordneter Stephan Thomae in weniger als 60 Sekunden!

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Комментарии
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Das Zeitticket stört sehr. Ansonsten vielen Dank für das Video

lawstudentalina
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Sind ungeborene Kinder nicht auch schützenwertes Leben?

Quentin_jonathan
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Jetzt muss nur noch die SPD dafür sein, dann kann man die progressive Mehrheit für die Abschaffung nutzen. 👍🏻

peterfrisch