Rechte des Betreuten bei einem Immobilienverkauf

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Ein großes Problem im Betreuungsrecht ist immer dann gegeben, wenn der Betreute Immobilien hat. Wir kennen aus der Praxis, dass die Betreuer immer fragen „Gibt es Vermögen?“. Wenn ja, dann wird meistens gleich daran gegangen, die Immobilie zu verkaufen. Vermutlich liegt das daran, dass hier Zusatzgebühren für Betreuer anfallen. Die Betreuten haben überhaupt nicht mitzuentscheiden, wenn es um den Verkauf ihrer Immobilie geht. Sie werden nicht gefragt. Die Immobilie wird dann zum Kauf ausgeschrieben, wenn finanzielle Mittel nicht ausreichend sind. Ein ganz krasser Fall ist gerade dem Unterzeichner bekannt geworden, bei dem der Betreute 8 Häuser hatte und alle 8 auf einen Schlag verkauft wurden, obwohl dies überhaupt nicht notwendig war. Die Angehörigen haben weder ein Besichtigungsrecht noch ein Vorkaufsrecht. Man erlebt immer wieder, dass wertvolle Immobilien, die von Generationen aufgebaut worden sind, an irgendwelche dritte Personen, teilweise auch zu billig, verkauft werden. Die Transparenz der Verkäufe ist gleich Null. Die Betreuer räumen dann die Immobilien und das Inventar wird -behaupten manche Betreuer- verkauft. Bezüglich der Preise gibt es genauso wenig Transparenz wie zu dem Thema, wann welches Inventar verkauft wurde. Es werden hier alte Urkunden, alte Bilder, alte Familiengeschichten, einfach vernichtet und auf den Müll geworfen. Es handelt sich hier um einen rechtswidrigen Handlungsakt, der dem deutschen Grundgesetzt Art. 14 widerspricht. Die alten Menschen sind Eigentümer der Möbel und des Inventars in der Wohnung. Der Gesetzgeber im Betreuungsrecht setzt sich darüber hinweg. Der Betreuer darf auch den Angehörigen nichts davon schenken, weil es ein Schenkungsverbot für Betreuer gibt und manche Betreuer regeln dies durch Leihverträge, bis zum Tag des Ablebens. Es handelt sich hier um eine ungeklärte Rechtslage, die dringend einer gesetzlichen Regelung bedarf.


Prof. Dr. Volker Thieler
Rechtsanwalt
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