ONE-STOP-SHOP: ONLINE- UND VERSANDHANDEL - SO FUNKTIONIERT DAS UMSATZSTEUERVERFAHREN IN DER EU!

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Hallo zusammen!

Kleine Versandhändler sind im grenzüberschreitenden Handel jetzt viel öfter zur Besteuerung im Bestimmungsland verpflichtet. Schon bei mehr als 10.000 € Jahresumsatz mit Versänden in die EU. Das Video erklärt die Neuregelung und das zugehörige neue One-Stop-Shop Verfahren für die Abwicklung.

Viel Spaß beim Video!

TRSP-Gruppe
Guido Zimmermann
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Fachberater für internationales Steuerrecht
Tel.: 0202/4923-0

Disclaimer: Dieses Video stellt keine Steuer-/Rechtsberatung im rechtlichen Sinne dar!
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