Investitionsabzugsbetrag Photovoltaikanlage (IAB bei PV) trotz privater Stromentnahme? StB Mücke

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Musterschriftsatz (Einspruch) für den Investitionsabzugsbetrag wegen privatem Stromverbrauch:

Steuer-Check für Unternehmer:

Liebhaberei für PV-Anlagen bei mehr als 10kW:

DIY-Tool für Steuererklärung der PV-Betreiber:

Steuerfahrplan für PV-Betreiber:

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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG
Steuerberatung 370 Grad
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt

Bei der Investition einer PV-Anlage muss über die Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages nachgedacht werden. Ein Verlust durch einen Investitionsabzugsbetrag spart Steuern.

In der Praxis wird der Abzug häufig vom Finanzamt abgelehnt, weil Strom für private Zwecke entnommen wird. Die Deckung des privaten Stromverbrauchs über die PV-Anlage ist aber häufig gerade die Motivation für die Investitionsentscheidung.

Wir klären auf und Stellen ein Musterschriftsatz - einen Einspruch - kostenfrei zur Verfügung, falls das Finanzamt bei Ihnen auch den Abzug verweigert.

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Steuerberater Stefan Mücke
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Guten Tag Herr Mücke, ich bin froh das wir von Ihnen so viele hilfreiche Tipps erhalten. Danke für die Mühe viele Grüße Tip Top weiter so.

jurgenniegemann
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Vielen Dank Herr Mücke, das hilft mir sehr

bittiplatsch
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Guten Tag Herr Mücke,
1. den IAB kann ich doch nur geltend machen, wenn ich ein Gewerbe habe, mit dem ich Gewinne machen möchte. Das wird doch bei einer PV mit Speicher sehr schwierig darzustellen. In den letzten Jahren hat man es sich "schöngerechnet", damit man eben einen Totalverlust ermittelt und somit keine EÜR abgeben mußte. Jetzt möchte man sozusagen einen Totalgewinn erreichen ( wie auch immer man den rechnerisch ermittelt ), damit man Gewerbe hat und den IAB geltend machen kann ? Sehe ich das richtig ?
2. den IAB beantragt man mit der Erklärung 2022, die man im laufe des Jahres 2023 abgibt, zu einem Zeitpunkt, zu dem das neue Gesetz bereits inkraft getreten ist, wider des besseren Wissens, das man den IAB nicht mehr auslösen kann ?
3. die erste Anlage aus 2019 läuft als Totalverlust und mit Regelbesteuerung. wie gibt man die zweite Anlage in 2023 an ? keine ESt, aber USt auf Verkauf und Entnahme bis Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung ab 2025 ?
4. wenn ich den IAB in 2022 geltend mache, kann ich nicht gleichzeitig die Handwerkerleistungen aus der Abschlagszahlung 2022 geltend machen. Aber wenn der IAB verweigert wird, habe ich auch die Handwerkerleistungen nicht angesetzt gehabt, oder reiche ich die dann im Wege der Einspruchsfrist nach ?
Vielen Dank für Ihre Antwort

andreafrage
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Danke für die vielen informativen und hilfreichen Steuer-Videos.
Derzeit sind die Steuererklärungen 2020 und 2021 bei unserem Steuerberater noch offen. Es gab erhebliche Diskussionen über den von mir vorgeschlagenen IAB. Die PV-Anlage wurde 2021 gebaut und soll 2022 erweitert werden. Deshalb war mein Vorschlag 2 x IAB und für 2021 Sonderabschreibung. Falls ich es in einem älteren Video nicht übersehen habe, wäre noch eine rudimentäre Totalgewinnprognose als Vordruck hilfreich, damit ist dann meistens die Liebhaberei auch vom Tisch (wer das will). Weiter so mit Ihren Videos.👍👍👍

wilfriedfriebe
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. . . ich habe mich im Jahr 2020 das erste mal mit dem Thema PV Anlage anschaffen beschäftig und direkt den Start des Gewerbebetriebes "eigene Stromerzeugung mit Solaranlage" angezeigt. Bei meinem Finanzamt war es dann kein Problem, den dann auch beantragten Investitionsabzugsbetrag Photovoltaikanlage (IAB bei PV) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung in der Steuererklärung 2020 anerkannt zu bekommen . . . Die PV Anlage ist jetzt im April 2022 gestartet. Ich denke, mit Ihrer YouTube Hilfe Herr Mücke, bekomme ich die entsprechenden Steuererklärungen jetzt auch hin. Die Einspeisevergütung ist ja so extrem gering und unser eigenverbrauchter Strom auch, daß ich erfolgreich einen Antrag durchbekommen haben, daß auf meine bisherige 1/4 jährliche Umsatzsteuervoranmeldung vorläufig ( für 2022 + 2023 ) verzichtet wird. Es reicht, wenn ich nur die abschließende Meldung mit unserer gesamten Steuererklärung in einem Rutsch abgebe. Danke auch für diesen Tipp aus einem Ihrer entsprechenden YouTube Videos 👍👍👍 Herr Mücke

OsningOsning
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Guten Tag Herr Mücke,
ich höre ihre Beiträge mit großem Interesse. Sie sind für Steuerlaien gut aufbereitet. In Bezug auf die Anwendung des IAB im Zusammenhang mit der Steuerregelung für PV-Anlagen ab 2023 stoße ich aber an Grenzen. Mein Problem:
Ich bin Arbeitnehmer. Für 2023 ist die Anschaffung einer PV-Anlage geplant. Daher möchte ich für 2022 einen IAB in Anspruch nehmen. Wie gehe ich damit in der Steuererklärung für 2023 um? Eine Abschreibung der PV-Anlage ist doch nicht möglich, da ein Steuersatz von 0% zur Anwendung kommt?

georglindic
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Hallo Herr Mücke,
gibt es Schwierigkeiten hinsichtlich des 0% Steuersatzes ab 1.1.23, wenn ich in der Steuererklärung 2021 und/oder 2022 einen IAB geleitend gemacht habe?
Ich hätte ja quasi mit der IAB die Regelbesteuerung gewählt. Nun macht diese bei einer Inbetriebnahme ab 1.1.23 ja keinen Sinn mehr. Muss ich hier ggfls. mit einer Rückforderung des IAB rechnen? Oder wird mir dadurch die Kleinunternehmerregelung und die Liebhaberei verwehrt?

Vielen Dank vorab!
Silvio Lehmann

chillamusic
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können Sie das Muster Widerruf-Schreiben online nochmal zur Verfügung stellen?

simonhh
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Hallo Herr Mücke, vielen Dank für die vielen aufschlußreichen Videos. Ich bekomme morgen eine PV Anlage mit 9, 95 kWp und 10 kw Speicher installiert, AC-Montage wurde extra auf 2023 geplant. Wenn ich das Video richtig verstanden habe, ist der IAB nur möglich, wenn man es schafft, eine Anlage aus Perspektive Steuerrecht 2022 auf „rentabel“ zu rechnen (keine Liebhaberei). Die Anlage kostet 23, 5k, bei einer Einspeisevergütung von 0, 082€ wird das wohl nicht klappen. Kann ich jetzt den Eigenverbrauch von ca. 5000 kw mit den Wiederbeschaffungskosten (ca. 0, 4€-0, 6€) ansetzen um die Anlage rentabel zu rechnen? Der Eigenverbrauch muss ja dann bei Kleinunternehmerregelung nicht versteuert werden…

holgerrasch
Автор

Erst einmal vielen Dank für die Infos.
Wenn, ich das richtig verstehe, dieses Jahr den Vertrag mit der Firma abschließen. Die Anlage kann schon auf dem Dach liegen aber halt noch nicht in Betrieb genommen worden sein. Abschläge können auch dieses Jahr schon gezahlt werden. Nächstes Jahr die PV Anlage in Betrieb nehmen. Dann steht einem Investitionsabzugsbetrag in der Steuererklärung 22 nicht entgehen.

uwelange
Автор

Ich liebe solche Haarspaltereien, insbesondere, wenn sie auf festem juristischem Fundament stehen.
Danke! Ich habe wieder viel gelernt, was ich PV-Interessenten in meiner ehrenamtlichen Beratungstätigkeit weitergeben kann.
Für die Empfehlung Ihres Kanals habe ich mir mittlerweile einen Textbaustein angelegt. 😉

gunterebgen
Автор

Guten Tag Herr Mücke, vielen Dank für ihre informativen Videos und die steuerlichen Besonderheiten, die Sie damit gut verständlich vermitteln. In einem Video vor ca. 4-6 Wochen haben Sie auch die Geltendmachung eines IAB im Jahr 2022 (Anschaffung der PV-Anlage im Jahr 2023) behandelt. Darin haben Sie sehr deutlich gemacht, dass der IAB 2022 geltend gemacht werden kann, obwohl ab dem 01.01.2023 Steuerfreiheit auf die PV-Anlage besteht und eine steuerwirksame Hinzurechnung in 2023 ff. nicht erfolgen kann. Leider kann ich dieses Video nicht mehr finden, daher die Bitte, mir den Link zu diesem Video zuzusenden bzw. hier als Antwort zu hinterlegen. Ganz herzlichen Dank dafür. Viele Grüße Michael Mokler

michaelmokler
Автор

Wiedermal Genial Herr Mücke!
Ich kann mir schon die Reaktion der Sachbearbeiter:Innen nach dem Einspruch vorstellen - „Hä? 😲 Wat?“
Und wenn sie es dann verstehen, dann könnte es so aussehen 😤

herrcbaer
Автор

Vielen Dank für das aufschlussreiche Video. Leider funktioniert der Link für das Musterschreiben nicht mehr. Zumindest bei mir nicht. Gibt es eine Möglichkeit dieses Schreiben zu erhalten?

fotografiepatrickzanker
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Guten Tag Herr Mücke,

vielen Dank Ihre tolle Arbeit!
Darf ich eine Frage stellen?
Ist das Dach meines privaten EFH, auf dem ich gewerblich Strom produziere, dann nicht steuerverstrickt, das Dach ein Art wesentliche Betriebsgrundlage darstellt?

Danke für Ihre Antwort,

Christian

christianpuszies
Автор

Vielen Dank Herr Mücke noch mal an dieser Stelle für die zahlreichen informativen Videos und den kompetenten Inhalten. Es sind die besten Beiträge zu dem Thema die es für den deutschen Raum gibt!
Eine Frage zur IAB
Wenn ich in 2021 mehrere Angebote erhalten habe, die Anlage in 22 montiert wird, aber erst in 23 die IBN gemacht wird, ist dann für 21 (oder 22) die IAB möglich?
Oder ist auch für beide Jahre eine „Teilung“ der IAB möglich, wenn es steuerlich Sinn macht?
Vielen, vielen Dank noch Mal
Mit freundlichen Grüßen
W Stattelmann

ws
Автор

Vielen Dank für das super informative Video, Herr Mücke. Kann ich den Investitionskostenabzug auch bei einem Speicher geltend machen, wenn er zusammen mit der PV-Anlage angeschafft und installiert wird? Das ist mir gerade noch unklar... Vorab vielen Dank für ihre Rückmeldung und viele Grüße, Malte Mohme

maltemohme
Автор

Moin aus Ostfriesland,
können Sie bitte einmal erklären wer wann ( vor oder auch nach Kauf/Inbetriebnahme ) welche Abschreibmöglichkeit IAB / SonderAfa, degressive Abschreibung in Anspruch nehmen kann?
Herzlichen Dank für die sehr fokusierten informativen Steuertipps, JM

jm
Автор

Vielen Dank für die interessanten Denkansätze Herr Mücke. Der Link zum Schriftsatz ist leider nicht mehr verfügbar, können Sie mir da helfen? Vielen Dank

PeterKlehn
Автор

Hallo,
danke für das Video.
Ist es möglich für das Steuerjahr 2021 einen IAB für eine PV-Anlage zu erhalten als Privatperson, wenn man erst in H1-2023 ca. 8 kW Nennleistung als Volleinspeiser in Betrieb nehmen will? Danke, Udo

udokielich