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Photovoltaik, Steuer-Nachzahlungen BIS 2020, Rückgängig Investitionsabzugsbetrag IAB & Verluste 2022
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Stefan Mücke, Steuerberatung 370 Grad
Steuerberater und Partner der BVWM PartG
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt
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Photovoltaik, Anlagen BIS 2020! Steuer-NZ Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag & Verluste 2022. Jetzt *Erweiterung der betroffenen PV-Betreiber* und *Wichtige ToDo's* der PV-Betreiber.
PV-Betreiber werden nachträglich mit Steuernachzahlungen und Steuerrückforderungen belastet. Die Finanzbehörden erweitern den Kreis der betroffenen PV-Betreiber. Zwischenzeitlich sind *drei Fallgruppen* betroffen und zwar PV-Betreiber
➤ 1. Fallgruppe: die 2022 die Anlage angeschafft und AfA/Sonder-AfA in 2022 verrechnen wollten
➤ 2. Fallgruppe: die in 2021 einen IAB abgezogen und die Anlage 2022-2023 angeschafft haben
➤ 3. Fallgruppe: die vor 2022 (z. B. in 2021 oder 2020) eine PV-Anlage angeschafft haben, unabhängig davon ob im Jahr vor der Anschaffung ein IAB abgezogen wurde.
In unserem Beitrag *Steuerpolitischer Flächenbrand gegen Betreiber von Photovoltaikanlagen* , der in der Fachzeitschrift NWB erscheint und in unserer *Stellungnahme zum steuerpolitischen Flächenbrand* haben wir ausgeführt, warum wir die Vorgehensweise unzulässig betrachten.
Wichtig ist, dass die PV-Betreiber jetzt die notwendigen *Drei ToDo's* beachten.
*Hinweise und Haftungsausschluss*
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
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