Photovoltaik, Steuer-Nachzahlungen BIS 2020, Rückgängig Investitionsabzugsbetrag IAB & Verluste 2022

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Stefan Mücke, Steuerberatung 370 Grad
Steuerberater und Partner der BVWM PartG
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt
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Photovoltaik, Anlagen BIS 2020! Steuer-NZ Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag & Verluste 2022. Jetzt *Erweiterung der betroffenen PV-Betreiber* und *Wichtige ToDo's* der PV-Betreiber.

PV-Betreiber werden nachträglich mit Steuernachzahlungen und Steuerrückforderungen belastet. Die Finanzbehörden erweitern den Kreis der betroffenen PV-Betreiber. Zwischenzeitlich sind *drei Fallgruppen* betroffen und zwar PV-Betreiber
➤ 1. Fallgruppe: die 2022 die Anlage angeschafft und AfA/Sonder-AfA in 2022 verrechnen wollten
➤ 2. Fallgruppe: die in 2021 einen IAB abgezogen und die Anlage 2022-2023 angeschafft haben
➤ 3. Fallgruppe: die vor 2022 (z. B. in 2021 oder 2020) eine PV-Anlage angeschafft haben, unabhängig davon ob im Jahr vor der Anschaffung ein IAB abgezogen wurde.

In unserem Beitrag *Steuerpolitischer Flächenbrand gegen Betreiber von Photovoltaikanlagen* , der in der Fachzeitschrift NWB erscheint und in unserer *Stellungnahme zum steuerpolitischen Flächenbrand* haben wir ausgeführt, warum wir die Vorgehensweise unzulässig betrachten.

Wichtig ist, dass die PV-Betreiber jetzt die notwendigen *Drei ToDo's* beachten.

*Hinweise und Haftungsausschluss*
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.

Betreiber des YouTube-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt
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Комментарии
Автор

Guten Tag Herr Mücke, danke für den Beitrag ich bin froh, dass Sie dieses Thema so gut erläutern. Ich hatte 2021 bei meinerAnlage von 10, 73 Kwp einen Antrag auf Liebhaberei gestellt und ist vom Finanzamt abgelehnt worden. Dann IAB beantragt und bekommen, jetzt warte ich täglich auf ein Schreiben vom FA.

jurgenniegemann
Автор

gegen den steuerpolitischen Flächenbrand für PV-Betreiber, jetzt auch gegen PV-Betreiber aus dem Jahre 2020
Drei Dinge, die jeder PV-Betreiber jetzt gemacht haben sollte.

SteuerberaterMuecke
Автор

Guten Tag Herr Mücke, vielen Dank für Ihre Arbeit.
Sollte denn auch für 2023 wie für 2022 auch wieder eine Verlustverrechnung gemacht werden, solange die Sache noch nicht entschieden ist?
Viele Grüße

J-F_ODaniel
Автор

Sehr geehrter Herr Mücke,
ich habe 2022 eine PV-Anlage bestellt aber den IAB nicht geltende gemacht, die Steuererklärung für 2022 wurde bereits abgeben. Die PV-Anlage wurde 2023 installiert. Kann man den IAB für 2023 ansetzen?
Bitte um Rückmeldung.
Danke.
Christian S.

ChristianS-dqbr
Автор

Guten Tag Herr Mücke, danke für das Informative Video! In meiner Totalgewinnprognose hatte das Finanzamt Nauen im Bezug auf BMF Schreiben 17.7.2023 den Eigenverbrauch nicht berücksichtigt und deswegen den IAB 2021 abgelehnt. Gab es schon mal ähnliche Fälle? Kann ich trotzdem Verfahrensruhe beantragen? Danke für Ihre Antwort vorab.

gbrkhlm
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Ok verstehe das ganze jetzt gar nicht mehr. Anlage angeschafft 2021 unter 10 kwp deshalb Liebhaberei anerkannt bekommen. Steuerbescheid schon lange erhalten. Muss ich jetzt irgendwas veranlassen oder auf FA warten und dann reagieren?

bienthomas
Автор

Guten Tag Herr Mücke, herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Was ist als erstes zu tätigen: Antrag auf Verfahrensruhe oder Übermittlung der Totalgewinnprognose? Einspruch mit Erklärung, warum Sonder-AfA rechtlich ist, wurde abgelehnt. Herzlichen Dank vorab.

AntoninaWeich
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Guten Tag, für den IAB 2022, also Anlagen die vor dem 11/2022 beauftragt und dann in 2023 in Betrieb gegangen sind, gibt es lt 7G/IAB Complex ja noch keine Entscheidung. Was mache ich denn nun wenn das FA auf Nachfrage zur Erklärung 2022 schreibt: Die PV Anlage erfülle die Voraussetzungen nach §3 Nr.72 EStG. Entsprechende Ausgaben sind gem. §3c (1) EStG ebenfalls nicht zu berücksichtigen, sodass Einkünfte vollständig nicht anzusetzen sind. Dies umfasst ebenso die Bildung von IAB. Ich werde die Einkünfte aus Gewerbebetrieb daher mit 0, 00 Euro berücksichtigen. Herr Mücke, Ihre Musterformulierung hat das Finanzamt Verden komplett ignoriert.

sebastians.
Автор

Guten Morgen Herr Mücke, vielen Dank für die Informationen. Ich bin Mitglied in Ihrem 7G-IAB-Complex. Wo ist denn das neue Dokument vom 12.04. zu finden, was sie am Ende des Videos erwähnt haben? An der entsprechenden Stelle "Antrag auf Ruhen des Verfahrens (363 II AO)" steht der Hinweis "zuletzt bearbeitet: 13. April 2024" und der Hinweis zum Download. Rechts in der Übersicht ist aber keine PDF- oder Word-Datei zu sehen. Vielen Dank und viele Grüße

janf.
Автор

Reicht es aus, für 2023 die Anlage EÜR mit der Hinzurechnung des IAB abzugeben oder muss es unbedingt die komplette Steuererklärung sein.

martin
Автор

Vielen Dank für ihren unermüdlichen Einsatz zu diesem Thema. Ich gehöre zur Fallgruppe 2. Bisher hat das FA den in 2021 erhaltenen IAB noch nicht zurück gefordert. Jetzt in 2024 muss ich den IAB (3-Jahresfrist) ja auflösen. Wie soll ich mich verhalten?

B.Giesen-mssv
Автор

Hallo Herr Mücke, wieder Mal ein sehr gutes Video. Eine Frage zur Fallgruppe 3: Sie sagen bei Anschaffung 2023 und Bildung eines IAB in 2021 nun die Steuererklärung abgeben. Ich habe den IAB erst 2022 gebildet und 2023 angeschafft. Gilt das für mich nun auch?

patricw.
Автор

Guten Tag Herr Mücke vielen Lieben Dank für ihre Mühen. Können Sie mir bitte sagen wie ich einen neuen Dienstwagen ab Juli2024 abrechnen muss. Wir haben die PV rückwirkend zum 1.1.23 aus der UST genommen. Außerdem möchte der AG die Ladestation zahlen und diese soll die entnommenen Strom automatisch an den AG senden und das soll über die Gehaltsrechnung abgerechnet werden. Vielen Dank

alanatrebond
Автор

Hallo Herr Mücke, ich bin Mitglied im IAB Komplex. Mein FA hat mir geschrieben, dass es der Verfahrensruhe bei laufendem Verfahren vor dem BGH zustimmen wird. Die vergangenen Verfahren beinhalten offensichtlich jedoch nicht die verfassungsmäßige Unzulässigkeit an der Rückgängigmachung des IAB. Gibt es ein neues Verfahren, welches diesen Inhalt hat? Dieses würde weiter helfen. Gern sende ich Ihnen die Antwort meines FA.

thomasreilich
Автор

Guten Morgen!
Wo kann man denn im IAB-Komplex die 60seitige Stellungnahme herunterladen?

martin
Автор

Hallo Herr Mücke,

danke für Ihre wertvolle Arbeit!

Und was mache ich, wenn die Anlage erst in 2024 ans Netz geht? IAB wurde 2021 abgezogen.

ESt. Erklärungen 2022 und 2023 habe ich bisher nicht abgegeben.

Einfach abwarten, wie die Lage ist, wenn ich die Erklärung 2024 machen kann (was bei uns der 01.07.2025 wäre, wegen auch vorhandener landwirtschaftlicher Einkünfte)?

Beste Grüße

testotesti
Автор

Hallo Hr. Mücke, was wäre bei bestehendem Steuerbescheid (noch nicht Bestandskräftig), Kauf und Invetriebnahme in 2022, kein IAB zu tun?

rom
Автор

Hinweise bzgl. Des Stromverkaufs im Rahmen der TGP wären hilfreich!

aorus
Автор

Vielen Dank Herr Mücke. Mein Bauchgefühl sagt mir lieber so lange wie möglich mit der Steuererklärung für 23 warten, bis es vielleicht eine klare Entscheidung gibt. Ich hatte IAB 21 und IBN 23. Sie sagten nun, jetzt machen. Mh....

pyrogamer
Автор

Fall 3 hatte ich. Wirtschaftlichkeitsrechnung der Installateur Firma geschickt und erläutert, dass ich ab 2022 gar keine EÜR mehr machen darf, die Anlage jetzt im Privatvermögen ist und der hohe Verlust in 2021 durch die USt der Anschaffung entstanden ist (Erstattung USt in 2022 🙂). War Anfang Februar und nichts mehr gehört...

grafmxm