Erbschaftsteuer bei Vermächtnis: BFH erkennt Lücke im Gesetz

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Die Erbschaftsteuer bei einem Vermächtnis kann man dank einer Lücke im Gesetz elegant vermeiden. Tatsächlich urteilte der BFH vor einigen Monaten, dass keine Erbschaftsteuer bei einem Vermächtnis anfällt, wenn es um Inlandsvermögen geht und sowohl Erblasser als auch der Empfänger, dem das Vermächtnis zusteht, im Inland beschränkt steuerpflichtig sind. Zwar bedeutet das, dass eine Person tatsächlich das Erbe antritt. Doch das Vermächtnis verpflichtet die Erben dazu, das Erbe an eine andere Person herauszugeben. Denn das Vermächtnis ist eine Herausgabeanspruch gegenüber den Erben. Auf diesen Vorgang hat das Erbschaftsteuerrecht aber keinen Bezug genommen. Somit gibt es keine Rechtsgrundlage, um Erbschaftsteuer bei einem Vermächtnis zahlen zu müssen. Dabei gilt diese Lücke zur Erbschaftsteuer bei Vermächtnis sowohl für Immobilien als auch für Unternehmens- und Kapitalbeteiligungen.

0:00 Erbschaftsteuer bei Vermächtnis - Einleitung
1:22 Erbschaftsteuer vermeiden: Gestaltung im Ausland
2:23 Erbschaftsteuer: Lücke im Gesetz
3:40 Vermächtnis, was ist das?
4:20 Vermächtnis: Anspruch auf Herausgabe des Erbes
5:07 Erbschaftsteuer bei Vermächtnis: Fazit & Kontakt

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
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#erbschaftsteuer #vermächtnis #bfh
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Комментарии
Автор

Anbei das Urteil:
BFH-Urteil vom 23. November 2022, II R 37/19

trafalgarlaw
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Man kann es auch viel einfacher machen, indem man sich nicht mehr erinnert an alles wie unsere Regierenden, Sekretäre und Minister😂😂😂

jb
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können Sie auch ein Video zu dem "neuen" Urteil zur vorübergehenden Abwesenheit im Bezug auf die Wegzugsbesteuerung machen?

geilstevideos
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So einfach ist das mit dem Ausland nicht, dann ist man vielleicht nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig, aber dann eben in einem anderen Land. Frankreich beispielsweise schlägt da noch viel mehr zu, da wir sind die Freibeträge viel geringer.

mxschumacher
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Okay, der Anspruch ist nicht steuerbar. Aber was ist mit der Übertragung ansich? Da geschieht doch der eigentliche Wertzuwachs?

clausmeyer
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Bei der Vererbung an die Mutter fallen ja noch ErbschaftsSt an bei der Übertragung auf die Tochter dann aber nicht mehr. Also kann ich in dem Bsp. dadurch 100 Tsd.€ sparen weil sich der Freibetrag erhöht? (500Tsd.bei Eheleuten & 100Tsd. bei Kindern)

johannesbudde
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Fällt dann bei Ehefrau Erbschaftssteuer an? Oder zählt die Immobilie dann nicht als Erbgut, weil sie es ja vermachen muss?

mklr
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Müssen hierzu wirklich beide im Ausland wohnen? Ist es wichtig welches Ausland, da dort ja auch Steuern anfallen könnten?!

maxmoritz
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Hallo Herr Juhn, man könnte die Lücke doch auch für die übertragung an stiftungen benutzen da hier oft kleine freibeträge gelten

qmonnoq
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Könnte man das ganze nicht viel einfacher machen in dem eine GbR gegründet wird und dort das Haus als Vermögensgegenstand eingebracht wird?
Nach dem Tod besitzt weiterhin die GbR die Immobilien, aber man kann ja trotzdem drauf zugreifen.

MBTIMemes
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Irgendwie suspekt, dass man davon nicht früher gehört hat, weil es der simpelste Weg ist die Erbschaftssteuer zu umgehen. Das ist so einfach, dass man meinen würde, es wäre allgemeine Meinung. Auch ohne BFH Urteil hätte man darauf kommen können. Es wird ja nichts vereerbt, sondern vermacht. Wieso sollte dann auch Erbschaftsteuer anfallen.

fh