Konkurrenzen - Strafrecht AT 38

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Комментарии
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Endlich verstehe ich am Abend vor der Prüfung die Konkurrenzen!! Besser erklärt als jedes Lehrbuch, das ich mir angeschaut habe (Y)


Edit nach 3 Jahren:
Bin durch die Klausur damals gefallen. Gerade schaue ich mir das Video zur Vorbereitung auf das mündliche Examen an, weil ich Konkurrenzen immer noch nicht kann.

Cubeistools
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Super! Danke für dieses Video. Schreibe gleich mein Staatsexamen und hatte zu wenig Zeit zum wiederholen. Dieses Video konnte in gebotener Kürze nochmal das wichtigste in Erinnerung rufen :) perfekt

Monami
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Vielen vielen Dank! Kein Lehrbuch konnte es so deutlich und klar machen wie du.

IrynaSharpinska
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Das Beispiel, welches du in Minute 10:21 zur Handlung im natürlichen Sinn (a) angebracht hast, erschließt sich mir leider nicht. Weshalb hat der Täter bei hiesigem Beispiel eine Sachbeschädigung begangen? Soll das mit Blut belaufene Messer, welches der A für die Körperverletzung genutzt hat, die fremde Sache, dessen Erscheinungsbild dann verändert ist nach §303 II StGB darstellen?

dobischtdocheinoasch
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Ich bin der Meinung, dass dein Beispiel mit der Folter in 1. b) ( 8:30 ) eher zu c) gehört. Die Folter wäre dann doch auch ein Zusammengesetztes Delikt, da zuerst die Körperverletzung und dann der Mord erfolgt, oder nicht?

sebastianwenzel
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Hallo, schöne Übersicht, aber bei Minute 14 wäre mE eine kleine Klarstellung nötig. Ein 243 (Regelbeispiel) ist Strafzumessung zum GrundTB (242) und gerade kein Tatbestand, es kann daher einen §123 nicht konsumieren! Die (falsche) “h.M.” macht das zwar so, aber zumindest die Problematik darzustellen (und sich dann beliebig zu entscheiden) wird im Examen vom Korrektor mit Sicherheit vergoldet!

lorenzzieler
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Wie wäre es, wenn es eine versuchte Anstiftung und eine vollendete Anstiftung gibt? Also jeweils gegenüber zwei verschiedenen Personen. Ist das dann Tatmehrheit? Und tritt die versuchte Anstiftung dann hinter der vollendeten im Wege der Subsidiarität zurück?

lauraaa
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wie kann bei der Bestimmung der Strafe 123 StGB in Tateinheit mit 242 StGB stehen... ? 123 wird so gut wie immer konsumiert durch §§ 242, 243 I 2 Nr. 1 oder 244 I Nr. 3. nur 303 StGB bleibt laut BGH neben Einbruchdiebstahl bestehen und zwar in Tateinheit :)

lehchen
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Bitte mach auch Videos für das zweite Staatsexamen... <3

jilseverin
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Kurze Anmerkung: Eignet sich der § 243 I als Regelbeispiel für die Darstellung der Konkurrenzen, wenn Regelbeispiele doch gar nicht in Konkurrenz stehen können? Regelbeispiele gehören doch nicht zum Tatbestand und können nicht mit Straftatbeständen konkurrieren oder nicht?

meldafid
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Warum wird denn Diebstahl am Ende nicht verdrängt (Gesetzeskonkurrenz)?

thewouldyouratherguy
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Wie wird bitte die Strafe jetzt sein beim 3. Schritt ? Ich habe es nicht ganz genau verstanden

ratiolegis
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Eine Frage zu deinem Beispiel mit der dem Schlag ins Gesicht und der daraus resultierenden Verletzung und zerstörten Brille. Angenommen der Täter schlägt das Opfer nur um dieses zu verletzen, würde es sich bei der zerstörten Brille dann nicht um fahrlässige Sachbeschädigung handeln, die ohnehin straffrei ist?

blade
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Tritt die versuchte gefährliche Körperverletzung dann hinter einer vollendeten Körperverletzung zurück, oder umgekehrt? (Wenn die versuchte gefährliche Körperverletzung in einem ganz eigenem Tatkomplex, und nicht unmittelbar hinter der einfachen Körperverletzung passiert ist)?

tinyfeetjules
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Schön erklärt, gute Stimme-aber das Mikro bitte noch ein wenig abmischen dann ist es perfekt😃

heavensangel