Strafrechtsklassiker: Die Wahlfeststellung (Schema)

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Kaum eine Rechtsfrage löst im Strafrecht bei den meisten Studenten und Referendaren derartig viele Kopfschmerzen aus wie die Wahlfeststellung.

Wie die unechte Wahlfeststellung (gleichartige Wahlfeststellung) und die echte Wahlfeststellung (ungleichgleichartige Wahlfeststellung) rechtlich zu behandeln sind und welcher schematische Aufbau sich in einer Klausur anbietet, das wird Hendrik Heinze (mitgeschäftsführender Gesellschafter der Assessor Akademie Kraatz und Heinze GbR) in diesem Video mit Euch erörtern.

Viel Spaß und natürlich viel Erfolg auf Eurem Weg hin zu 1. Staatsexamen und 2. Examen (im Idealfall mit Prädikat) wünschen Euch die Akademie Kraatz und die Assessor Akademie!

Quellen:

- BGHSt 12, 386; BGHSt 36, 262; BGH, NStZ 1985, 123; BGH, wistra 1985, 67; BGH, NStZ 2008, 646; BGH, Beschluss vom 28.01.2014 – 2 StR 495/12
- Wessels / Beulke / Satzger, Strafrecht Allgemeiner Teil, § 21 Rn. 1308 ff.
- Rengier, Strafrecht Allgemeiner Teil, § 57 Rn. 14, 22)

0:00 Einleitung
0:43 TIPPS & INTERVIEWS RUND UMS JURASTUDIUM
0:55 ASSESSOR AKADEMIE
2:09 Echte Wahlfeststellung
2:46 Voraussetzungen der echten Wahlfeststellung
4:35 ritte im Rahmen der echten Wahlfeststellung
5:42 Auswirken des Nichtvorliegens einer der Voraussetzungen der Wahlfeststellung

Euch interessiert zusätzlich das Wichtigste zur Versuchsstrafbarkeit im Strafrecht? Dann lest diesen Blogbeitrag:
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