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Ausgebeutet im Gefängnis – wie kann das sein? | JETZT MAL KONKRET | Aimen Abdulaziz-Said
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Wusstet ihr, dass man im #Gefängnis arbeiten muss? Die Arbeit soll dazu dienen, den Tag der Häftlinge zu strukturieren. Außerdem sollen Gefangene auf ein Leben nach der Haft vorbereitet werden. So zumindest die Idee der #Resozialisierung.
Das Problem für die Inhaftierten: Für ihre Arbeit bekommen sie nur etwa 2 Euro pro Stunde. Warum ihnen das den Weg erschwert, in ein geregeltes, straffreies Leben zu kommen, seht ihr in diesem Video von #JETZTMALKONKRET.
“Ich hatte einen Gesamtverdienst von 280 Euro im Monat, also den sogenannten Verdienst”, erzählt Karsten S., ein ehemaliger Inhaftierter aus Berlin. Er hat insgesamt 36 Jahre im Gefängnis gesessen. Ungefähr 17 Jahre lang hat er als Buchbinder gearbeitet. “Ich habe im Prinzip wie in der freien Wirtschaft meinen normalen Arbeitstag gehabt, von 6 Uhr 30 bis 14 Uhr. Wir haben für Rechtsanwälte und für Gerichte Aufträge abgearbeitet”, so Karsten S.
Das Problem für die Inhaftierten: Mit einem Stundenlohn von etwa 2 Euro schaffen sie es kaum, ihre etwaigen Schulden abzubezahlen, die durch Gerichtskosten, Schadensersatz und bei Eltern zusätzlich Unterhaltskosten entstehen können.
Jetzt kann man auch sagen: Selber schuld. Ihr habt eine Strafe begangen und sitzt im Gefängnis. Miete und Essen sind quasi bezahlt – gleichzeitig haben viele der Insassen auch Familie, die auf das Einkommen angewiesen sind.
Und: die Strafe wirkt bei Inhaftierten auch noch lange nach dem Gefängnis nach, nämlich mit Blick auf die Rente. Hier haben die Insassen trotz Vollzeit-Job nicht eingezahlt.
Die Politik hat das auf dem Schirm. Vor mehr als 40 Jahren hat der Bundestag beschlossen: Inhaftierte sollen mit ihrer Arbeit in die Rentenkasse einzahlen. Umgesetzt wurde es bisher aber nicht. Das Problem: Bund und Länder können sich nicht einigen, wer für die Zahlungen zuständig ist.
Übrigens: Die Arbeit von Häftlingen fließt auch in Produkte, die uns selbst höchstwahrscheinlich schon einmal untergekommen sind: zum Beispiel von Miele, Volkswagen oder BMW. In zwölf von 16 Bundesländern ist die Arbeit im Gefängnis Pflicht – auch hier in Berlin.
Timecodes:
00:00-00:53 Arbeit in Haft: 2 Euro die Stunde
00:53-01:42 Konzept dahinter: Resozialisierung
01:42-04:25 Eine Auswirkung des Niedriglohns: Schulden
04:25-05:10 Zukunft: Altersarmut?
05:10-07:15 Gründe für Arbeit während der Haft
07:15-08:08 Lösungsansatz 1: Mehr Lohn
08:08-08:52 Lösungsansatz 2: Rentenversicherung
08:52-10:08 Lösungsansatz 3: Offener Vollzug
10:08-10:48 Zusammenfassung
10:48-11:14 Deine Meinung und Videoempfehlungen
Eine Auswahl unserer Quellen findest du hier:
Strafvollzugsgesetz (§ 43 Abs. 2 StVollzG)
Strafvollzugsgesetz StVollzG (§ 198 Absatz 3)
Das Problem für die Inhaftierten: Für ihre Arbeit bekommen sie nur etwa 2 Euro pro Stunde. Warum ihnen das den Weg erschwert, in ein geregeltes, straffreies Leben zu kommen, seht ihr in diesem Video von #JETZTMALKONKRET.
“Ich hatte einen Gesamtverdienst von 280 Euro im Monat, also den sogenannten Verdienst”, erzählt Karsten S., ein ehemaliger Inhaftierter aus Berlin. Er hat insgesamt 36 Jahre im Gefängnis gesessen. Ungefähr 17 Jahre lang hat er als Buchbinder gearbeitet. “Ich habe im Prinzip wie in der freien Wirtschaft meinen normalen Arbeitstag gehabt, von 6 Uhr 30 bis 14 Uhr. Wir haben für Rechtsanwälte und für Gerichte Aufträge abgearbeitet”, so Karsten S.
Das Problem für die Inhaftierten: Mit einem Stundenlohn von etwa 2 Euro schaffen sie es kaum, ihre etwaigen Schulden abzubezahlen, die durch Gerichtskosten, Schadensersatz und bei Eltern zusätzlich Unterhaltskosten entstehen können.
Jetzt kann man auch sagen: Selber schuld. Ihr habt eine Strafe begangen und sitzt im Gefängnis. Miete und Essen sind quasi bezahlt – gleichzeitig haben viele der Insassen auch Familie, die auf das Einkommen angewiesen sind.
Und: die Strafe wirkt bei Inhaftierten auch noch lange nach dem Gefängnis nach, nämlich mit Blick auf die Rente. Hier haben die Insassen trotz Vollzeit-Job nicht eingezahlt.
Die Politik hat das auf dem Schirm. Vor mehr als 40 Jahren hat der Bundestag beschlossen: Inhaftierte sollen mit ihrer Arbeit in die Rentenkasse einzahlen. Umgesetzt wurde es bisher aber nicht. Das Problem: Bund und Länder können sich nicht einigen, wer für die Zahlungen zuständig ist.
Übrigens: Die Arbeit von Häftlingen fließt auch in Produkte, die uns selbst höchstwahrscheinlich schon einmal untergekommen sind: zum Beispiel von Miele, Volkswagen oder BMW. In zwölf von 16 Bundesländern ist die Arbeit im Gefängnis Pflicht – auch hier in Berlin.
Timecodes:
00:00-00:53 Arbeit in Haft: 2 Euro die Stunde
00:53-01:42 Konzept dahinter: Resozialisierung
01:42-04:25 Eine Auswirkung des Niedriglohns: Schulden
04:25-05:10 Zukunft: Altersarmut?
05:10-07:15 Gründe für Arbeit während der Haft
07:15-08:08 Lösungsansatz 1: Mehr Lohn
08:08-08:52 Lösungsansatz 2: Rentenversicherung
08:52-10:08 Lösungsansatz 3: Offener Vollzug
10:08-10:48 Zusammenfassung
10:48-11:14 Deine Meinung und Videoempfehlungen
Eine Auswahl unserer Quellen findest du hier:
Strafvollzugsgesetz (§ 43 Abs. 2 StVollzG)
Strafvollzugsgesetz StVollzG (§ 198 Absatz 3)
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