DAS solltest du als EIGENTÜMER wissen! // Sondereigentum // Gemeinschaftseigentum

preview_player
Показать описание
Hey! Danke, dass du wieder eingeschaltet hast. Heute erzählen wir dir, was du zu beachten hast, wenn du der Eigentümer einer Immobilie bist oder werden willst. Speziell geht es um das Thema Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum:

- Was zählt zum Sondereigentum und was gehört zum Gemeinschaftseigentum?
- Wie ist das Grundstück, auf dem sich meine Wohnung befindet, aufgeteilt?
- Wieso muss ich für die Sanierung vom Dach zahlen, wenn ich doch nur meine Wohnung gekauft habe?

Wir hoffen, wir können mit diesem Video ein wenig Licht in das Thema Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum werfen. Falls du noch was zu dem Thema zu ergänzen hast, dann würden wir uns mega über einen Kommentar von dir freuen!

Auf YouTube können wir kostenlos unser gesammeltes Wissen und Erfahrungen bereitstellen. Als Gegenleistung würden wir uns über einen Daumen nach oben, ein Feedback und ein kostenloses Abonnement freuen. Vielen Dank und bis zum nächsten Mal. Anna und Tobi von Vermieter Kompass.
Рекомендации по теме
Комментарии
Автор

Sollte dir das Video gefallen haben, dann lasse uns dies mit einem netten Kommentar und einen Daumen nach oben wissen. Abboniere unseren Kanal um keine weiteres Video mehr zu verpassen und bis zum nächsten Mal

fewokompakt
Автор

Sehr schönes Video. Kanal ist abonniert :)

konstantin
Автор

Bei uns sind Fenster und Balkontüren beim Sondereigentum. Gehören da die Dachfenster dann auch zum Sondereigentum oder werden die zum Dach gerechnet? Sind somit Gemeinschaftseigentum?

michaelbens
Автор

Was ist mit quitschenden oder kaputten Jalousien, die instandgesetzt werden müssen? Zählt das mit zu den Fenstern?

bobbaum
Автор

Hallo, habt ihr schon ein Video über Untergemeinschaften😊

NADOGRA
Автор

Hallo, eine wichtige Frage: Ist sind die Kosten 'Sondereigentum' in der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlagefähig?

hennig.
Автор

Mich würde interessieren, wie es sich mit Blick auf dieses Thema und der Wohnungstür verhält. Also die Tür, die der Ein- bzw. Ausgang zur Wohnung ist und ins Treppenhaus führt. Die eine Hälfte des Artikels befindet sich innerhalb der Wohnung und die Andere im Treppenhaus. Ist diese nicht in Ordnung (mal abgesehen von ein paar ganz natürlichen Gebrauchsspuren) und wurde vorm Kauf der Wohnung durch die Vorbesitzer als "Wird noch erneuert bzw. ausgtauscht und ist im Kaufpreis enthalten" deklariert. Hier bestand allerdings von Verkäuferseite aus die Absicht diesen Artikel von der Gemeinschaft zahlen zu lassen. Und nachdem der Kauf über die Bühne gegangen ist, hat sich herausgestellt, dass das wohl nicht so einfach ist. Gibt es hier eine rechtliche Grundlage, um dies bei der nächsten Eigentümergemeinschaft einzufordern? Also die Kostenübernahme bzw. Rückerstattung durch die Gemeinschaft. Und wenn ja, wie begründet man diese am sinnvollsten?

hatee
Автор

Unsere WEG besteht aus 16 Doppelhaushälften und einem Einfamilienhaus. Die Häuser sind auf der gemeinsamen Sondernutzungsfläche errichtet. Die Sondernutzungsrechte sind als Sondernutzungsplan dokumentiert. Der Sondernutzungsplan der gemeinsamen Sondernutzungsfläche weicht von der Realität ab. Wie soll die Grundsteuermeldung gemacht werden?

hTrend
Автор

danke! kann man wenn die teilungserklärung es VERBIETET dennoch eine im DG liegende Gewerbefläche in Wohnraum umwandeln? Danke vorab und viele Grüße

JossLoner
Автор

In der Kürze liegt die Würze. Video ist gut gemacht. Aber zum Gemeinschaftseigemtum gehören in der Regel die Wohnungstüre und die Fenster.
Bei uns im Haus haben die meisten Eigentümer die Fenster selbst austauschen lassen und auch selbst bezahlt. Einen Beschluß gab es meines Wissen für so ein Verfahren nicht. Der Hausgang/Hausflur gehört zum Gemeinschaftseigentum. Bei uns erfolgte bis jetzt keine Instandhaltung desselben. Das Haus ist Baujahr 1973! Manche Bewohner haben ihr Stockwerk dann selbst gestrichen. Ich weis, das geht

peterklausner
Автор

Sehr schönes Video! Mein Abo hast du;) ich hätte eine Frage und zwar, wir haben eine EW gekauft mit Terasse, Terasse gehört bei uns zum Sondereigentum. Unsere Nachbarn haben genau das gleich ....bloß die wollen ihre Grünabfälle über unsere Terasse raus bringen, da die sonst über ihre Wohnung bzw ihren steile kleinen Berg runter tragen müssen.

Wir haben unsere Seite mit einem sichtschutz zugemacht und es mit steinen befüllt also wiegt es ca. 300-400 kg wenn es nicht befüllt wird kippt es um uns es kann passieren das, dass Plexiglas von der Scheibe kaputt geht. Die möchte gerne im Herbst bei uns mehrmals durchlaufen und ihren Grünen Abfall rausTragen. Muss ich es für die extra auseinander bauen oder müssen die gucken wie sie es raus bringen ??Weil die sagen es ist nur über unsere Terasse möglich es raus mitbringen..bitte um Hilfe.Dankeschön;)

wiesnero
Автор

Noch eine bitte, und zwar... wir haben das Bad umgebaut (ebenerdig gemacht) also komplett alles raus wie z.B Wanne, Dusche Estrich, Fussbodentemperierung ...estrich und Fussbodentemperierung wurden wieder neu auf unsere Kosten ersetzt... jetzt möchte germe ein Nachbar wisse welche fussbodenheizung drinne liegt wss für estrich..wer denn Estrich verlegt hat...Estrich hat mein bester Freund gemacht der ist Fliesenleger.

Muss ich auf alles Antworten oder wie soll ich mich in der Situation verhalten. Estrich hat doch nicht's mit der Statik zutun... und die fliesen liegen schon. Da wir noch unsete Heizkörper ausgetauscht haben....möchte er auch wissen was das für welche sind und woe groß die sind wv die verbrauchen würde... und und....Heizkörper sind bei uns sondereigentum das weiß ich also kann ich im ruhig antworten das es in nicht's angeht oder?

wiesnero
Автор

Zum Teileigentum gehören z.B Keller, Dachboden, oder?

buffulu