Einkommensteuer I - 2023 Prüfungsvorbereitung Steuerfachangestellte

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Wir hoffen Ihnen mit den Videos die Prüfungsvorbereitung zu erleichtern und wünschen schon jetzt viel Erfolg bei der Prüfung!

00:00:00 Begrüßung
00:02:15 Vorgehensweise beim erstmaligen Durchlesen der ESt-Klausurenaufgabe
00:04:56 Das Rechenschema zur Einkommensteuer und die Einsortierung der einzelnen Aufgabenstellungen im ESt-Teil
00:13:50 Aufgabe 1a
00:18:48 Aufgabe 1b Einkünfte aus Gewerbebetrieb
00:28:06 Aufgabe 1b Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
00:29:32 Aufgabe 1b Einkünfte aus Versorgungsbezügen § 19 Abs. 2 EStG mit Exkurs zu den Energiepreispauschalen
00:45:14 Aufgabe 1b Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
00:47:51 Aufgabe 1b Sonstige Einkünfte
00:55:39 Aufgabe 1b Altersentlastungsbetrag
01:01:40 Aufgabe 2
01:12:35 Aufgabe 3 Außergewöhnliche Belastungen § 33 EStG
01:16:11 Aufgabe 3 Unterhaltshöchstbetrag § 33a Abs. 1 EStG
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Комментарии
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Vielen dank sie haben beim bestehen der Prüfung geholfen 👍

johanneshensmann
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Hallo Herr Bullmann,
Dankeschön für Ihre tolle Videos, klare Erklärungen, die helfen mir sehr.
Ausgerechnet heute, sehr gute Vorbereitung für die morgigen Klausur.

snezhanalell
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Hallo,
wo ist denn bei der Aufgabe 1b die Betriebsausgabenpauschale von 25% im Gesetz geregelt?

Sese-yiwh
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Könnten die Videos mit rechtsstand 2021 wieder hochgeladen werden

MiuGehrung
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Schönen Guten Tag, Ich hätte eine frage zu der Aufgabe 3.
Bei 01:15:45 wird die Differenz aus aus der Zumutbaren Belastung von 6% berechnet.
Weshalb muss man bei den 6% 51-130-15.340 rechnen um den Betrag 35.790 zu bekommen und nicht den Betrag welcher noch übrig bleicht nachdem man von 61.130, 15.340 abzieht (45.790) ?
Vielen Dank

GTMaxlp
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Ich glaube einen Fehler entdeckt zu haben bei den außergewöhnlichen Belastungen bei 1:25:28. Der besteuerte Teil der Rente beträgt 40% von 10.920€. Auf die 6 Monate bezogen wären das richtigerweise dann 10.920€ * 6/12 = 2184€. Der Steuerfrei Teil der Rente wäre dann der Rest: 10.920€ - 4368€ = 6552€. Und auf die 6 Monate bezogen: 6552€ x 6/12 = 3.276€ und nicht 2.184€. Letzteres wäre nur richtig, wenn der steuerfreie Anteil der Rente 50% wäre.

Syrius
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1:08:15 wieso rechnet man die 100€ drauf? Müssten es nicht nur 80€ sein?

emmie