EU-Aufsicht: Regeln zum Umgang mit Auskunftsanfragen #dsgvo #datenschutz

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Der Europäische Datenschutzausschuss hat Guidelines zur Beantwortung von Auskunftsanfragen verabschiedet.

Vereinfacht gesagt: Die Guidelines fassen den Standpunkt der Europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden zum korrekten Umgang mit Auskunftsbegehren zusammen. Nach Art. 15 DSGVO hat jeder Betroffene das Recht von einem Verantwortlichen zu erfahren, (a) ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, (b) falls ja welche Daten dies sind sowie (c) ergänzende Angaben zum Beispiel zu Verarbeitungszweck und Speicherdauer. Tipp für die Praxis: Beachten Sie die Monatsfrist und schulen Sie Ihre Beschäftigten. Betroffene sind frei in der Wahl des Kommunikationsweges zur Geltendmachung des Auskunftsanspruchs und das Auskunftsbegehren muss Kopie der gespeicherten Daten beinhalten. Bei sehr umfangreichen Datenbeständen ist eine mehrstufige Antwort zulässig.

Kapitel für die schnellere Navigation:
0:00 Begrüßung Café Datenschutz
0:23 Der Europäische Datenschutzausschuss hat Guidelines zur Beantwortung von Auskunftsanfragen verabschiedet
2:12 Klarstellungen zu Auskunftsanfragen
6:16 Fazit: Umgang mit Auskunftsbegehren
7:10 News: Tesla-Mitarbeiter sollen sensible Videos von Kunden intern geteilt haben
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Häufige Anfragen berechtigen den Verantwortlichen nicht einen Betrag zu verlangen. Beträge können nur verlangt werden, wenn ZU HÄUFIG angefragt wird.

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