Fremdvergleichsgrundsatz in der Betriebsprüfung: zu hohes Geschäftsführergehalt?

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Der Fremdvergleichsgrundsatz im Steuerrecht verdient Kritik. Normalerweise geht man davon aus, dass hier ein Fremdvergleich so zu erfolgen hat, wie ihn das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung als Maßstab ansetzt. Prof. Dr. Christoph Juhn zeigt aber in diesem Video an zwei ausgewählten Beispielen, dass dieser Fremdvergleichsgrundsatz realitätsfern ist. So ist der Fremdvergleichsgrundsatz der Finanzbehörden in Bezug auf Geschäftsführergehälter von Gesellschafter-Geschäftsführern zu kritisieren, weil hier der Faktor "Vertrauen in die Fähigkeiten fremder Dritter" keine Rolle spielt. Und bei den Bedingungen zu Darlehen, die man als Gesellschafter dem eigenen Unternehmen gibt, gilt beim Fremdvergleichsgrundsatz der Finanzbehörden Banken als Referenz. Aber auch hier hinkt der Vergleich, denn umgekehrt verlangt man ja bei einem Darlehen an eine Bank ja auch keine Sicherheiten von dieser. Was denken Sie?

0:00 Einleitung zum Fremdvergleichsgrundsatz
2:00 Fremdvergleich beim Geschäftsführergehalt
5:44 Fremdvergleichsgrundsatz bei Darlehen
8:32 Diskussion bei Betriebsprüfungen
11:06 Fazit zum Fremdvergleichsgrundsatz

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
50678 Köln

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#fremdvergleich #geschäftsführergehalt #steuerrecht
Рекомендации по теме
Комментарии
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Ich bin steuerfachangestellter und finde es einfach interessant, wenn solche Themen nachvollziehbar dargestellt werden. :)

isimon
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als UN: sehr lebensnahe, überzeugende Ansichten. Nur braucht der Beamte ja ein Papier von ganz oben, wo er das so nachlesen kann.
Zum Finden eines vergleichbaren GF : ähnlich schwer ist es, einen Steuerberater zu finden, der mit den Prüfern diese Diskussion führt. 😊

hg-s
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starte bald auch eine gmbh oder zumindest ug und das alles ist ja echt wahnsinnig kompliziert. Bei meinem Einzelunternehmen ist es so viel einfacher. Jeden tag gucke ich ein paar Ihrer Videos und werde jeden Tag etwas schlauer. Ich danke Ihnen für ihren kostenlosen output

Duke
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Sehr interessantes Video und beides für mich vor kurzem erst relevant gewesen. Bin Unternehmer in einer gGmbH. Gleich vorweg: Zu dem Thema würde ich mir brennend ein Video wünschen. Ganz freiwillig sind wir nicht gGmbH. Vor Jahren ist dies jedoch auf Grund des Geschäftsmodells (Zuschüsse) gesetzlich notwendig geworden. Bis 2003 war es eine Gbr bzw. später GmbH. Als geschäftsführender Gesellschafter ist das ganze Thema GF-Gehalt hier also umso relevanter, weil a) keine Ausschüttungen möglich sind (außer es gibt hier Optimierungsmöglichkeiten die mir unbekannt sind) und b) bei einer verdeckten Gewinnausschüttung ggf. die Gemeinnützigkeit als Geschäftsgrundlage in Gefahr ist.

Die Argumentation, dass Fremdvergleich nicht bedeutet, dass ich mir "nur" das zahlen darf, was eine andere Person bekommen würde, sondern das auf Grund von objektiven Kriterien (Vertrauen, Arbeitszeit usw.) mehr zahlen darf, finde ich sympathisch. Wie sind denn die Erfahrungen damit bei einer tatsächlichen Betriebsprüfung durch das FA? Ich kann mir vorstellen, dass das nicht so einfach ist durchzubringen, ohne den juristischen Weg zu gehen. Ist vor allem auch deswegen relevant, da ich tatsächlich in Personalunion zwei Aufgaben (GF + eine weitere Funktion) wahrnehme, die in den allermeisten anderen Unternehmen meiner Branche auf zwei, z.T. sogar auf drei Personen aufgeteilt sind. Mein aktuelles Gehalt habe ich vorher von einem Juristen prüfen lassen, der im Unternehmensrecht, gerade für gemeinnützige Unternehmen, sehr bewandert ist. Dennoch ist das immer so ein blinder Punkt, weil die Statistiken zu irgendwelchen GF-Gehältern ja auch sehr weit auseinander gehen.

Das Thema Darlehen hatte ich tatsächlich auch vor kurzem. Wir haben die sichere Lösung mit dem Hinterlegen einer tatsächlichen, materiellen Sicherheit gewählt und ein fremdvergleichbares Darlehen auch und vor allem vom Zinssatz her gewählt. Hier ist wieder das Paradox der gemeinnützigen GmbH. Als 100 % Gesellschafter gehört mit zwar jeder Cent im Unternehmen, aber ran käme ich nicht, denn jeder dieser meiner Cents ist nur zum Zwecke des Unternehmens auszugeben. Daher muss die Sicherheit hier im Zweifel tatsächlich den Gegenwert des Darlehens ohne Zinsen entsprechen.

Tolle Videos, lerne immer viel und gerne einmal ein Video zu gGmbH und gemeinnützigem Verein. So ein paar Schlagworte, die da interessant wären: GF-Gehalt, Beteiligung an nicht gemeinnützigen Unternehmen, Liquidation und Verhinderung von Verlust von Unternehmenswerten, Gewinnrückstellungen.

Brixtong
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Ich will gar nicht zu sehr auf das Thema eingehen, aber so sehr ich Sie und ihre Arbeit schätze...die Thematik mit dem GF Gehalt ist auch etwas rudimentär dargestellt. Denn neben der Grundvergütung spielen insbesondere Tantiemen, Pensionszusagen und natürlich auch der Dienstwagen als zusätzliche Bestandteile der Gesamtvergütung eine wichtige Rolle. Und sofern nicht prüfungswürdige Sachverhalte wie Überstundenregelung, Urlaubsabgeltung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonn-/Feiertags- und Nachtzuschläge o.a. vorliegen, rührt meines Wissens nach kaum ein Betriebsprüfer die Grundvergütung an. Die Musik spielt da eher in den anderen Bereichen.

Und die Aussage, dass die Beamten vorsätzlich bewusst das Thema falsch angehen oder tatsächlich keine Ahnung haben sehe ich auch kritisch. Nicht selten haben Beamte sogar vielleicht auch Ihre Meinung. Aber man sollte nicht vergessen, dass gerade Dienstanweisungen, Verwaltungsregelungen usw. den Beamten binden und ggf zu einer Rechtsfolge zwingen. Etwas, wovon der Steuerberater nicht direkt betroffen ist.

Viele Grüße

dennisl.
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Steuerberater nach NL Recht: wir (Niederlande) haben dazu ein Artikel im Lohnsteuergesetz was ein Mindestgehalt festlegt. Oder .. vergleichbares Gehalt etc. Da gehen wir - auch von der Rechtsprechung unterstutzt - aus vom fremden GF in ihr Vorbild. Auch bei Dahrlehen ubrigens. Meine Erfahrung mit Steuerberater bisher dass die sich indertat nicht einig sind ob und wie hoch ein Gehalt eines GF einer GmbH sein muss.

EricvanNugteren
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Die Problematik verfolgt uns schon seit 60 Jahren. Unser Erkenntnis nach dieser langen Zeit ist, Einkommen darf über die Grundbeträge hinaus gar nicht in der Familie ankommen. Haben wir leider 60 Jahre falsch gemacht. Hat viel Einkommenssteuer gekostet. Die perfekte Lösung ist die Komination einer Familienstiftung mit einer Betriebs GmbH. Da kann man alles ausspielen, wie man es will, da die Stiftung eine verselbstständigte Rechtseinheit ist, oder? Man sollte natürlich früh anfangen mit der Stiftungsgründung. In der Stiftung sollten hohe Mieteinnahmen ankommen. Je früher um so besser. Doppelstiftungen könnten auch helfen. Mit dieser Struktur kannst Du faktisch alles machen. Darlehn hin und her. Am schönsten natürlich Darlehn an die Betriebsgesellschaft geben, das endfällig ist in 20 oder 30 Jahren (Zerobond). Die Rückstellungen für die Zinsen in der Betriebsgesellschaft schaffen ein hohe Liquidität und machen immer unabhängiger von Bankkrediten, wenn man das will. Aber bei der Festlegung der Höhe der Zinsen ist die Frage nach dem Fremdvergleich eine sehr spannende. Was meinen Sie? Das alles ist natürlich nur sinnvoll, wenn eine gewisse Größe vorhanden ist. Aber Steuern spielen dann kaum noch eine Rolle, da man alle Einkommen (Pachten, Kapitalerträge etc.) in die Stiftung (oder Stiftungen) schiebt und 15% Kst. bezahlt.

boyrethwisch
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Ich meine, der BFH hat sich zum Fremdvergleich bei der Besicherung von Darlehen geäußert und dabei festgestellt, dass Darlehen des Gesellschafters nicht so abgesichert werden müssen wie Bankdarlehen. Finde leider die Fundstelle gerade nicht. Vielleicht weiß jemand das Aktenzeichen ??

klausbart
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das Beispiel Gehalt und Darlehen find ich nicht gut gewählt. Anderer Vorschlag: Die GmbH least einen PKW und zahl für diesen die Leasinggebühr, Steuern und Versicherung. Gegen Entgelt überlässt sie diesen PKW zu den Selbstkosten an den Ges Gef. Bei einem fremden Dritten hätte sie einen Aufschlag genommen. In diesem nicht genommenen Aufschlag besteht die vGA. - Betriebsprüfer

Diese Fremdvergleich Diskussionen bei Gehalt zB würde ich nur führen wenn die Unterschiede wirklich eklatant sind. Bei begründeten Unterschieden wie dargestellt kann man diese auch gut akzeptieren.

Und jetzt wieder ran an die Grundsteuer 😂😂😂 - für die dann weniger Betriebe geprüft werden…

ringolli
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Wie ist denn aus deutscher Beamtensicht eine Bezahlung a la Warren Buffett einzuordnen? Also Jahresgehalt z.B. ein symbolischer Euro? Oder ist das Problem ohnehin nur begrenzt auf vermeintlich zu hohe Gehaltsauszahlungen?

requeeza
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Als Unternehmer: Ich finde solche zahlenbasierte Argumentationsketten stammen aus der Realität und halte beide Thesen für korrekt. Solche Ansichten allerdings durchzusetzen ist es hingegen auch nicht unbedingt immer wert.

1. These: Vor allem die Arbeitszeit ist ein extremer Unterschied zwischen den verschiedenen Personen. Da fällt für mich auch die Erreichbarkeit, Menge an tatsächlich genommenen Urlaub und Bereitschaft in wichtigen Situationen auch das eigene Privatleben für eine Zeit zurückzustellen. Diese Eigenschaften kann man mit Gehalt fast gar nicht einkaufen. Auch weil das Arbeitsrecht solche Zusagen gar nicht zulässt und man sich ausschließlich auf Versprechen verlassen müsste. Glauben Sie es hilft in der Prüfung, wenn man tatsächlich das Gehalt in einer Gummipunkte Matrix abgewogen hat?

2. Das Festgeldkonto ist ein sehr guter Vergleich. natürlich kann man aber auch sagen, dass die Bank als Finanzinstitut selbst die Sicherheit ist. Das eigene Interesse des Geschäftsführers ist viel wert, aber auch nicht unendlich. Eine einzelne Person könnte immer private Probleme bekommen (Drogen, Spielsucht, etc.) und auf einmal nicht mehr rational handeln. Wenn eine Einzelperson die Wahl zwischen Gesundheit und korrektem finanziellen Handel hätte, ist die Entscheidung auch klar. Dieses Risiko hat eine Bank bzw. Gruppe von Menschen niemals. Ich denke die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte.

ALZlper
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Unterm Strich zählt ja nur die Sichtweise des Betriebsprüfers und da kann man mittlerweile oft von Willkür reden.

marcjahn
Автор

Geil, ich habe wohl einen Fehler gefunden, GmbH "Kredite" an eine Bank unterliegen (wohl) KEINER Einlagensicherung durch den Staat / Bankenverband (wobei deren Portokasse unzureichend ist). Deshalb hatte meine GmbH anno ... sogar mal 1.000 € negativ Zinsen für eine Bundesanleihe gezahlt gezahlt. Ansonsten: Herr Juhn, Sie sind er Hammer ;-)
Klassiker: Die ziemliche volle Enteignung in Zypern.

jurgenlenz
Автор

Ich finde, dass die Schlüssellung anhand von Kriterien zwar eine tolle Reproduzierbarkeit ermöglicht, jedoch keinesfalls eine Objektivität. Die Kriterien als auch die vergebenen Prozentsätze unterliegen doch zumeist Wahrnehmungen und man würde verleitet sein möglichst gut wegzukommen(?). Sprichwort: "Massge the Numbers". Ich denke, dass entweder ein fester maximaler Unterschied zwischen externem GF und GGF definiert werden sollte vom Gesetzgeber oder diese Gehälter tatsächlich bei gleicher Arbeit/Tätigkeit gleich sein sollten wenn nicht mehr branchenüblich. Man könnte ja argumentieren, dass das getragene Risiko des Unternehmers dann durch die zusätzliche Gewinnausschüttung abgegolten wird (im Gegensatz zum Nicht-Gesellschafter). Theoretisch ist es ja im Interesse des GGFs, einen sehr kompetenten, einsatzbereiten und vertrauenswürdigen GF einzustellen. Dadurch macht das doch mit dem Häftling wenig Sinn, oder? Entsprechend sollte es auch in der Realität keinen sooo hohen Unterschied geben (i.S.v. seine/ihre Arbeit ist lediglich 25% meiner Arbeit). :) Interessantes Video

lubarmwoldt
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Ist ja alles ganz nett und kann man auch mal versuchen, aber zählt am Ende in der Realität nicht die Meinung des Finanzbeamten? Man kann natürlich auch noch vor Gericht, aber der Ausgang ist ungewiss und die Kosten sicherlich nicht unerheblich.

wackenkai
Автор

Könnte man denn eine Sicherheit in Form von Anteilen an der GmbH hinterlegen. Dann würde zur not ein teil der GmbH sich selbst gehören was ja nicht schädlich ist oder nimmt das Finanzamt das auch nicht an? Bin noch ganz junger Stundet also bitte mein ggf. unwissen verzeihen 😅

jayhoover
Автор

Ich finde dieses Vorgehen der Finanzämter sowieso sehr diskriminierend. Denn weshalb darf ein Manager eines DAX Konzern Millionen verdienen und mir wird zb nur 200 k als Gehalt als angemessen anerkannt. Ich habe diesen Fall aktuell - ich verdiene gut - und es ist in der Relation zum Unternehmensgewinn in einem ausgewogenen Verhältnis - trotzdem wird es mir als quasi verdeckte Gewinnausschüttung gewertet.
Dieser gesamte Fremdvergleich ist ein Witz und steht im krassen Widerspruch zur freien Marktwirtschaft.
Da gibt es keine Gerechtigkeit und auch keine nachvollziehbare Logik -
Wie immer ist man der Willkür diverser Finanzbeamten ausgesetzt und letztendlich auch dem ach so neutralen Finanzgerichtes.
Die Raubritter und ihre Knappen

wolfgangadam
Автор

Kurze Frage: Ergeben zwei fremde GF mit jeweils 50% zusammen einen GF mit 100%? :-)

ansgarriedel
Автор

Als Finanzbeamter bin ich der Auffassung, dass der Fremdvergleich bei Darlehen einfacher zu handhaben ist als bei Gehältern. V

Viele Firmen haben eine Fremdfinanzierung über Banken und das bietet dann doch schon mal eine Orientierung.

Solche Vergleichsmaßstäbe sind bei Gehältern oft schwieriger zu finden.

Bei Firmen ohne Fremddarlehen durch Banken wird der Vergleich natürlich schwieriger.

Aber gerade bei der Konstellation habe ich dann häufig Körperschaften, die ein hohes Verrechnungskonto auf der Aktiva-Seite ohne Sicherheiten haben und häufig keine ( FG München Urteil v. 25.04.2016 - 7 K 531/15) oder nur eine geringe Verzinsung vereinbart wurde.

Ich vermute immer, dass der Steuerberater den Mandanten zu solchen Konstellationen rät, um die Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen zu vermeiden.

Das BFH Urteil v. 22.02.2023 - I R 27/20 finde ich als Finanzbeamter eine gute Überzeugungshilfe gegenüber Steuerberatern, wenn man wieder kein guter Darlehensvertrag (GmbH= Darlehensgeber) geschlossen wird.

GaudiumFrenum
Автор

Gute Argumente, aber dennoch steht ja ein Drittvergleich zur Diskussion und jeder Dritte wird den Inhaber ggf. schlechter als einen erfahrenen GF einschätzen bzw. die Sicht von aussen geht von neutraler Haltung aus und nicht vom Tunnelblick des GGF selbst. Problematisch. Guter Vergleich Bankdarlehen-Privatdarlehen mit eigenem Geld ohne Sicherheiten ggü. Bankdarlehehn mit Sicherheiten!

dr.goodtimes