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Fremdvergleichsgrundsatz in der Betriebsprüfung: zu hohes Geschäftsführergehalt?
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Der Fremdvergleichsgrundsatz im Steuerrecht verdient Kritik. Normalerweise geht man davon aus, dass hier ein Fremdvergleich so zu erfolgen hat, wie ihn das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung als Maßstab ansetzt. Prof. Dr. Christoph Juhn zeigt aber in diesem Video an zwei ausgewählten Beispielen, dass dieser Fremdvergleichsgrundsatz realitätsfern ist. So ist der Fremdvergleichsgrundsatz der Finanzbehörden in Bezug auf Geschäftsführergehälter von Gesellschafter-Geschäftsführern zu kritisieren, weil hier der Faktor "Vertrauen in die Fähigkeiten fremder Dritter" keine Rolle spielt. Und bei den Bedingungen zu Darlehen, die man als Gesellschafter dem eigenen Unternehmen gibt, gilt beim Fremdvergleichsgrundsatz der Finanzbehörden Banken als Referenz. Aber auch hier hinkt der Vergleich, denn umgekehrt verlangt man ja bei einem Darlehen an eine Bank ja auch keine Sicherheiten von dieser. Was denken Sie?
0:00 Einleitung zum Fremdvergleichsgrundsatz
2:00 Fremdvergleich beim Geschäftsführergehalt
5:44 Fremdvergleichsgrundsatz bei Darlehen
8:32 Diskussion bei Betriebsprüfungen
11:06 Fazit zum Fremdvergleichsgrundsatz
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Unser Blogbeitrag zum Fremdvergleichsgrundsatz:
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
50678 Köln
► Telefon: +49 221 999 832-01
#fremdvergleich #geschäftsführergehalt #steuerrecht
0:00 Einleitung zum Fremdvergleichsgrundsatz
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