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Betriebsaufspaltung vermeiden: Ab 2024 Einstimmigkeitsprinzip und Mehrheitsprinzip bei GbR
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Der Immobilienkauf per GbR stellte bisher eine hervorragende Gestaltungsmöglichkeit dar, insbesondere weil man die Beteiligungsverhältnisse in der GbR frei verteilen konnte. In 2024 tritt jedoch eine Gesetzesänderung im Personengesellschaftsrecht in Kraft. Durch diese Änderung führen ungleiche Beteiligungsverhältnisse zu einer Betriebsaufspaltung. Dies lässt sich jedoch vermeiden, wenn man die richtigen Klauseln im Gesellschaftsvertrag aufnimmt. Christoph Juhn erläutert alle relevanten Aspekte in diesem Video.
0:00 Einleitung & Intro
1:31 Immobilienkauf per GbR
2:40 Neuerung im Personengesellschaftsrecht
4:23 Betriebsaufspaltung trotzdem vermeiden
5:50 Fazit & Kontakt
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Ihr Direktkontakt für neue Mandanten:
Telefon: +49 221 999 832-01
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Für Bewerber/innen:
Telefon: +49 221 999 832-06
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Unser Blogbeitrag zur drohenden Betriebsaufspaltung bei GbR ab 2024:
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Folge uns auf Social Media:
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
50678 Köln
► Telefon: +49 221 999 832-01
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Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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