Betriebsaufspaltung vermeiden: Ab 2024 Einstimmigkeitsprinzip und Mehrheitsprinzip bei GbR

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Der Immobilienkauf per GbR stellte bisher eine hervorragende Gestaltungsmöglichkeit dar, insbesondere weil man die Beteiligungsverhältnisse in der GbR frei verteilen konnte. In 2024 tritt jedoch eine Gesetzesänderung im Personengesellschaftsrecht in Kraft. Durch diese Änderung führen ungleiche Beteiligungsverhältnisse zu einer Betriebsaufspaltung. Dies lässt sich jedoch vermeiden, wenn man die richtigen Klauseln im Gesellschaftsvertrag aufnimmt. Christoph Juhn erläutert alle relevanten Aspekte in diesem Video.

0:00 Einleitung & Intro
1:31 Immobilienkauf per GbR
2:40 Neuerung im Personengesellschaftsrecht
4:23 Betriebsaufspaltung trotzdem vermeiden
5:50 Fazit & Kontakt

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Unser Blogbeitrag zur drohenden Betriebsaufspaltung bei GbR ab 2024:

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
50678 Köln

► Telefon: +49 221 999 832-01
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Комментарии
Автор

Herr Professor Dr. Juhn erklärt wirklich super! Ich bin Bilanzbuchhalterin und die Videos sind für mich sehr hilfreich. Vielen Dank 👍👍👍👍

silkefarber
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Danke für die Info! Gleich an einige Bekannte mit dem Setup geschickt

PaulHoppe
Автор

Immer wieder sehr hilfreiche Informationen!

folkeandresen
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Das Video find ich sehr gut. Man könnte die BAS auf durch Vermeidung einer Gewinnerzielungsabsicht ja auch vielleicht vermeiden.

selimdursun
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Vielen Dank Herr Prof. JUHN! Ihre Videos sind einfach super. 3 Fragen:
1) was ist wenn die frau von anfang an 51% hat und der Mann 49%? Liegen dann trotzdem die beiden Risiken (BV + Betriebsaufspaltung) vor?
2) was passiert wenn Anteile übertragen werden z.b. vom Mann 51% runter auf 49 % d.h. die frau bekommt 2% mehr (also dann Endsumme wie in Frage 1)
3) d.h. gesellschaftsverträge gelten vor gesetz unabhängig ob das Recht aktualisiert wird? Interessant zu sehen wäre in einem nächsten Video wie sich das zu anderen Rechtsformen verhält also eine Art "1-zu-n-matrix". Z.b. OHG GmbH, GbR etc. In den Zeilen und in den Spalten "Regelungen im Gesellschaftsvertrag vs. Gesetz"

Freue mich über eine Antwort von Ihnen!

dennisvolpp
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Das Einstimmigkeitsprinzip als gesetzliche Regelung bleibt bestehen - der Grundsatz ist neu (ab 1.1.24) in § 714 BGB verankert. Also kein Supergau bei den (verhinderten) Betriebsaufspaltungen. Nichtsdestotrotz macht es immer Sinn, einen Gesellschafts-Vertrag auf Steuer- und Zivilrecht aktualisiert überprüfen zu lassen.

claudiaweise
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Ist das Einstimmigkeitsgebot zum 1.1.24 tatsächlich gefallen? Paragraph 714 BGB i.d.F. ab 1.1.2024 besagt doch, dass "Gesellschafterbeschlüsse bedürfen der Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter.". Auch Paragraph 720 BGB sieht ab 2024 eine gemeinschaftliche Vertretung vor.

thomasjuhl
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Die Information ist sehr hilfreich. Kan die Ehegatten GBR auch an die Einzelfirma des Ehemann vermieten um die Betriebsaufspaltung zu vermeiden?

dietmarbohnke
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Hallo Herr Juhn,

Sie hatten vor 3 Monaten folgendes Video gemacht.


Ist die Struktur immer noch umsetzbar, auch nach der Änderung der Rechtslage für GbR?

Ich habe auch gelesen das die GbR ab 01.01.24 in Transparenzregister eingetragen sein muss, wenn Immobilien erworben werden. Gibt es dadurch einen Nachteil?

Wäre Ihnen sehr dankbar für die Antworten. 

Gruß

BWBW-ebft
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Warum denkt sich der Staat überhaupt sowas wie Betriebsaufspaltung aus? Was sind die Beweggründe?

chaimilch
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Vielen Dank Herr Juhn für die Information und Erläuterung!
Ich erinnere mich noch gut an Ihr Video, in dem Sie bei dem Satz „es könnte sich das BGB ändern“ geschmunzelt haben. Diese Voraussicht zu haben zeigt noch einmal Ihre Kompetenz als Berater!

Kommentator_Jan
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Der Gesetzgeber kennt nur ein Ziel : Gängelung von Unternehmern

momo.