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Flutkatastrophe, Schäden an Gebäuden und Hausrat
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Welche Versicherung zahlt den Schaden, der durch Überschwemmung und Starkregen eingetreten ist?
Aus versicherungsrechtlicher Sicht stellt sich die Frage, welche Versicherung für die Schäden aufgrund der „Flutkatastrophe“ -überwiegend in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz- eintreten muss. Auch diese Schäden können in der Hausratversicherung und/oder der Wohngebäudeversicherung abgesichert sein.
Kostenfreie Erstberatung unter: 040 / 3346 5384
Aus versicherungsrechtlicher Sicht stellt sich die Frage, welche Versicherung für die Schäden aufgrund der „Flutkatastrophe“ -überwiegend in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz- eintreten muss. Auch diese Schäden können in der Hausratversicherung und/oder der Wohngebäudeversicherung abgesichert sein.
Kostenfreie Erstberatung unter: 040 / 3346 5384