Wer zahlt die Schimmelentfernung: Mieter oder Vermieter? 🤔​ | WBS.LEGAL

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Комментарии
Автор

brisantes Thema, aber im Fazit stimmt: der Vermieter hat meistens die schlechteren Karten (Was allerdings nicht heißt, dass die Mieter tatsächlich Recht haben - man kann da schon viel falsch machen...)

Wichtig ist aber für den Mieter: unverzüglich Mängel/Schäden zu melden.

stefankrause
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witziger weise ja, weil ich angeblich meine Duschkabine nicht richtig sauber mache. die Dusche ist in einem kleinen (ehemaligen) Abstellraum reingezimmert und der Luftabzug, nicht über der Dusche sondern über der Toilette, das heißt der Dampf der Dusche geht erstmal voll an die Decke darüber und der Dunstabzug kommt nicht ran, da er nochmal durch wand getrennt wird. ich muss nach dem duschen das Licht anlassen, damit "die Feuchtigkeit aus dem Bad entzogen wird."

retrorainbow
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Altbau und gilt als "baulich Relevant" ...deswegen macht der Vermieter nichts, denn er sagt er darf ja nicht und somit verfällt das Geäube. Kalte Wände, Heizkosten astronomisch, keine Feuchtigkeitssperre zum Erdboden (schwitzende Keller).

CronoGia
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Ja, in einer Dachgeschosswohnung. Man konnte aber sehen, dass Tapetenstücke ersetzt worden sind.

seedevil
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Hat meine Baugesellschaft versucht. Nach Mietminderung Androhung wurde dieser entfernt.
Schade. Hatte mich auf mehr Geld gefreut.

ddc
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Ja bei meiner letzten Wohnung war der Schimmel bereits nach einer Woche deutlich zu sehen und nach 2 Wochen ganz schwarz und viel. Meine Vermieterin wollte mir das in die Schuhe schieben. Bin ausgezogen und habe die Herrausgabe der Kaution verlangt, die sie nicht geben wollte. Den Prozess habe ich gewonnen.

bennyB
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Schimmel hat zu 90 % bauliche Ursachen deswegen gewinnt der Mieter und nicht der Vermieter

martinwegner