Bundesgerichtshof klärt Streit um Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen

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Beim Auszug gibt es oft Streit zwischen Vermieter und Mieter: wer übernimmt die Kosten für die Renovierung der Wohnung? Doch auch wenn der Mieter noch in der Wohnung wohnt, können nach einigen Jahren sogenannte Schönheitsreparaturen anfallen. Aber wer zahlt dann fürs Streichen, Tapezieren oder Kalken? Damit hat sich nun der Bundesgerichtshof befasst - und ein salomonisches Urteil gefällt. Wenn die Wohnung ursprünglich mal unrenoviert übergeben wurde, müssen beide - Vermieter und Mieter - die Kosten für die Schönheitsreparaturen tragen, falls sich der Zustand der Wohnung deutlich verschlechtert hat.

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