Restnutzungsdauer bei geerbten Immobilien

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Erbst du eine Immobilie und vermietest diese, kannst du bestehende Abschreibungen fortführen. Mit einen Restnutzungsdauerachten kannst du deshalb oft auch im Erbfall die AfA erhöhen und hohe Steuerzahlungen abwenden. Steuerberaterin Olga Binnewies und Sebastian Drießen, Experte für Marktwertermittlung bei Sprengnetter, geben wertvolle Tipps. Du erfährst, wie du die Substanz deines Vermögens schützt, damit auch die nächste Generation davon profitiert.

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Hallo, vielen Dank für das sehr sehr informative Webinar! Mir stellt sich noch eine Frage und es wäre toll, wenn Sie mir dazu noch eine kurze Antwort geben könnten! Ich habe ein Haus mit einem Gebäudewert von 280.000 €. Meine Mieteinnahme ist 2000 € (kalt). Angenommen, die Restnutzungsdauer durch das Gutachten beträgt zehn Jahre, dann würde ich jedes Jahr einen Verlust erwirtschaften, den das Finanzamt sicherlich nicht gern sieht und auch ich würde es ungern so machen. Frage: habe ich dem Finanzamt gegenüber eine Wahlmöglichkeit, dass ich ein Nutzungsdauergutachten vorlege, welches zehn Jahre Rest Nutzung peinigt und ich wähle dann aufgrund obiger Punkte. Aber eine Abschreibung von 15 Jahren? Kann ich steuerlich dies für mich selber auswählen? Besten Dank und liebe Grüße Uwe

uwewirth
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wenn man ein Zweifamilienhaus erbt, in dem die Eltern 1 Wohnung vermietet und abgeschrieben haben über 50 Jahre, wenn dann die Eltern ihre benutze Wohnung erbt und dann vermietet, kann man dann noch eine Abschreibung tätigen?

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