Wie bewertet man in die Vergangenheit (zurückliegender Stichtag) bei Schenkung und Scheidung

preview_player
Показать описание
Eine Bewertung zum zurückliegenden Stichtag benötigt man bei einer Schenkung oder Scheidung. Wie bewertet man in die Vergangenheit, ohne Daten zu verwenden, die man damals noch nicht kannte?
In diesem Video erklärt Stephanie Schäfer, öffentlich bestellte und vereidige Sachverständige für Immobilienbewertung,
-wie man die Stichtage abgrenzt
wie man an Marktinformationen außer denen vom Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses gelangt
-welche Änderungen der Daten in der Zwischenzeit eingetreten sind (Baukosten, Mieterhöhungen, Nutzungsdauern, Liegenschaftszinssätze, Sanierungskosten)
-wie man sich für die Zukunft eine Datensammlung selber aufbaut
-wie man die Marktwertsteigerungen zwischen dem Grundstücksmarktbericht und dem Stichtag recherchiert.

Mein Name ist Stephanie Schäfer. Ich bin von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt für die Bewertung von Immobilien. Mein Gutachterbüro ist in Rheinbach bei Bonn. Ich bin tätig im Rhein-Sieg-Kreis, im Kreis Euskirchen und in Bonn.

I’m social:

Vielen Dank an Sie fürs Zuschauen! Ich freue mich über Anregungen für neue Themen. Nutzen Sie dazu unten die Kommentarfunktion und vielleicht wird Ihre Frage auch demnächst in einem meiner Filme behandelt.

#gutachterwissen #immobilienverstaendlich #immobiliengutachter

Рекомендации по теме
Комментарии
Автор

Hochinteressantes Video mit sehr viel Content. Super gut und nachvollziehbar erklärt. Vielen Dank dafür.

mathildewunschenmeyer
Автор

Liebe Stephanie Schäfer, ein anspruchvolles Thema - im Video für den Laien wunderbar und gut verständlich aufbereitet! Hätte ich das bloß ein wenig früher gewusst, dann wären Sie in beim Kongress in Fulda zu dem Thema sicher auch um ein Statement gebeten worden! Leider bin ich erst heute auf Ihrem Kanal gelandet. Ein Lob auch von meiner Seite und herzliche Grüße aus Berlin von Petra Schmökel

bibis
Автор

Sehr geehrte Frau Schäfer.
Ich finde Ihre Beiträge immer sehr interessant und hilfreich.
Zu dem Thema wüsste ich gerne, wo die Information der AGVGA.NRW zu beziehen ist.
Leider habe ich dazu nichts mehr im Internet gefunden.
Viele Grüße Hubert Kraus

hubertkraus
Автор

Danke für die Infos. Habe mir schon Sorgen gemacht, wie ich die Bewertung hinbekomme, wenn der Gutachter erst in einigen Monaten einen Termin frei hat. Immerhin schon viele Fotos gemacht von den Mängeln, denn bis der Gutachtertermin sein wird, wird schon alles renoviert sein.

pleindespoir
Автор

Was ist wenn sich das Verfahren geändert hat? Z.B beim Ansetzen der Gesamtnutzungdauer von Einfamilienhäusern. Damals vor einem Jahr konnte ich noch 60 Jahre ansetzen. Heute werden immer 80 Jahre für ein EFH angesetzt.

TheRoamization