Vererben in der Patchworkfamilie - mit Anwalt sicher bewältigen

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Das Vererben im Rahmen eines alternativen Familienmodells, wie z. B. bei einer Patchwork-Familie oder Ehe ohne Trauschein, ist in Deutschland zum aktuellen Zeitpunkt leider nicht geregelt. Es bestehen außerdem zahlreiche Fallstricke - deshalb scheitert ein harmonischer Ablauf im Erbfall oft. Langwierige Erbkonflikte sind die Folge. Dabei gibt es durchaus rechtlich sichere Optionen im bestehenden Erbrecht, die hilfreich sind und ihren Zweck erfüllen.
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🕐 Timestamps / Kapitel:
0:00 Intro
1:26 Die goldene Maxime & mögliche Fallstricke
2:22 Klärungsbedürftige Fragen
3:13 Der Ablauf einer Rechtsberatung
3:55 Fazit
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Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln
Gerichtsstand: Siegburg

Verantwortlich für den Inhalt: Hartmut Göddecke
Videoschnitt & Aufbereitung: Jonas Fährmann
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Weitere Informationen zum Verberben im Patchworkfamilienkontext gibt es hier:

rechtinfo
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Guten Tag, dankeschön für das Video. Ich habe eine Frage. Ich habe drei leibliche Kinder im Alter von 11, 11 und 4 Jahren. Die Kinder stammen aus zwei verschiedenen Beziehungen. Ich bin nicht und war nie verheiratet. Ich nehme an, dass alle Kinder ohne ein Testament meinerseits im gleichen Teil erben würden. Und das Erbe dann jeweils zu 1/3 verteilt wird. Da es zwei Mütter gibt, stelle ich mir die Frage, wer hier das Erbe verwalten darf? Selbst in einem Testament würde ich mein Erbe zu jeweils einem Drittel an meine Kinder weitergeben.

antarktishost