Photovoltaik-Anlage jetzt STEUERFREI | RA Matthias Trinks

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Das Finanzministerium befreit den Betrieb von kleinen Solaranlagen ab sofort von der Einkommensteuer. Hier gibt es Infos zum Antrag und Tipps, wie man von der Neuregelung am besten profitieren kann.

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Toller Beitrag, auch die Kommentare sowie die Antworten sind sehr hilfreich!
Bin nun selbst betroffen, da meine Anlage (9, 72 Kwp) mit Speicher in 2 Wochen installiert wird :-)

tobiasleyh
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Es soll wiedereinmal der Ausbau der Photovoltaik im Privatsektor gebremst werden. Nachdem durch Eu-Recht die alte deutsche 10KW-Regelung gekippt wurde und jetzt Anlagen bis 30KW zur Eigennutzung dem Bürger zugesprochen wurden, versucht CDU/CSU es nun auf diese Art und Weise.

stephanebert
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Super erläutert und danke für den FA-Link!

j.cruger
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Sehr interessanter Beitrag, habe ihn heute erst gefunden. Ich besitze selbst auch eine PV-Anlage mit 7, 4 kwp aus 2010. Die Anlage speist zu 100% ins Netz ohne Eigentromverbrauch. Die Anlage ist abgezahlt, außer der AfA kann nichts mehr abgeschrieben werden und erwirtschaftet jedes Jahr Gewinne, die mir immer steuerlich angerechnet werden. Kann ich mich dort trotzdem steuerlich befreien lassen, weil durch die Volleinspeisung kann man ja schon eine Gewinnabsicht unterstellen?

wundishome
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Und was ist, wenn man dann später doch vermietet- ganz oder teilweise? Dann entfällt wieder die Steuerbefreiung?

yandunker
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Moin. Ja extra über 10kw gebaut, damit ich die Förderung der Nbank von 800eur mitnehmen kann. Und jetzt das :)
Naja jetzt habe ich 10, 9 kw

wolfsjeger-Andre
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Soweit ich weiß musste ein Gewerbe angemeldet werden. Ist das dadurch Liebhaberei nicht mehr erforderlich?

FF-fkzp
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Danke für die Infos. Um ganz sicher zu gehen, wenn ich diese Vereinfachungsregelung beim FA einreiche: besteht die "Gefahr" das ich die MwSt zurück bezahlen muss?

eiskaltreingehauen
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Bin vollkommen neu in dem Thema. Nächste Woche wird mein 9 kw Anlage montiert. Die Vorsteuer möchte ich mir zurück holen. Bisher kenne ich das eigentlich so das wenn das Finanzamt etwas zurück zahlt dann möchte die auch etwas (Umsatzsteuer) wieder zurück haben. Entfällt das jetzt?

mpspezie
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@Kanzlei txt wie verhält es sich mit Anlage bei denen man den selbstverbrauchten Eigenstrombedarf bezahlt bekommt z.B. aus dem Jahr 2011/2012?

knallaff
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Wie wird dann die Umsatzsteuer behandelt, die man vom Finanzamt erstattet bekommen hat.Muß man diese evtl.zurückzahlen?

peterhaeusser
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Tolles Video und Danke für die Erklärung. Wie ist es denn aber bei einer NEUEN Anlage die noch angemeldet werden muss die unter 10 kw liegt. Kann man das Finanzamt dann direkt davon in Kenntnis setzen das man auf Liebhaberei behandelt werden würde und somit dann direkt außen vor gelassen wird oder geht alles seinen normalen Gang, sprich man meldet alles an, erhält eine Steuernummer, möchte die KUR in Anspruch nehmen und lässt sich nach Anmeldung dann wieder davon befreien?...

j.k.
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Super Beitrag, gut erklärt vermittelt.
Was passiert nach der Ummeldung mit der vor ca. 4 Jahren
erstatten Mehrwertsteuer ?

helmutbagar
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Top Beitrag, endlich tut sich was.
Also muss ich jetzt mein PV Anlage bei meiner Einkommensteuererklärung nicht an geben und „mein Lohnsteuerverein“ darf weiter meine Steuererklärung machen?

Ich muss aber weiterhin 1/4 Jährlich die Umsatzsteuer machen da ich ja die Ust. vom Netzbetreiber, für den eingespeisten Strom, bekomme, oder hat sich das auch erledigt?

derpaul
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Toller Beitrag. Bei einem vermieten Zweifamilienhaus habe ich dann wieder verloren?

dirkderracer
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Man könnte es auch "Brotkrumen für´s Volk" nennen, wenn im Gegenzug in vielen Bundesländern per "Solargesetzen" gezwungen werden, solche Anlagen auf Neubauten errichten zu müssen. Führt solch ein Zwang zu marktgerechten Preisen für die Anlagen oder eher zu illegalen Oligopolen der Hersteller? Ich bin noch sehr gespalten, ob diese "Steuererleichterung" nicht ein vergiftetes Geschenk ist...

jomue
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Gibt es schon eine Tendenz, welchen "Anlagenbegriff" das BMF voraussetzt, sind alle bisherigen Anlagen leistungsmässig zu addieren, oder kann man jede Anlage einzeln befreien, wenn sie unter 10 KW ist und einen eigenen Eintrag im Marktstammdatenregister hat?

andreasfendt