Familienrecht Folge 2: Ehe

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00:00 Herzlich willkommen!
04:09 Rückblick auf die vergangene Einheit (Verlöbnis)
12:09 Überblick über die Vorschriften zu #Eheschließung und #Ehewirkungen
14:08 Ehefähigkeit
21:26 Ehe für alle
27:40 Eheverbote
35:56 Eheschließung
47:10 Ehename
1:09:22 Eheliche Lebensgemeinschaft
1:13:09 Schutz vor Ehestörungen
1:16:53 Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit
1:19:24 #Schlüsselgewalt
1:31:29 Haftungsprivileg (diligentia quam in suis)
1:41:04 Zusammenfassung

Рекомендации по теме
Комментарии
Автор

Sie können wirklich hervorragend erklären und es macht wirklich Spaß Ihnen zuzuhören. Ganz großes Kompliment! Sie retten meine Klausur in Familienrecht!

Lori
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Der "Nachteil" der paar Sekunden Werbung wird so was von ausgeglichen durch Ihre Mühe und Ihre tollen Vorlesungen!

luisapa
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Ich bin so froh das die meisten Professoren der LMU ihre Vorlesungen und Materialien mit der Welt teilen. Ich hab so schon einige, für mich persönlich unpassende, Dozenten an meiner Uni im ReWi Studium "austauschen" können! Vielen Dank für Ihre Mühen!

LifeIsChaos
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Mit Punkt und Komma vorgetragen . Sehr entspannt !!

uschi
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Vielen Dank für die tollen Vorlesungen! 👍😊

blumenwiese
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Vielen Dank für die freie zur Verfügungstellung dieser Vorlesungsreihe. Sie haben eine sehr angenehme Art und der Inhalt ist sehr gut dargestellt.

gracyheart
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Es gibt für Zuschauer legale Möglichkeiten die Werbung zu unterbinden 😊 Gerade bei Vorlesungen ist Werbung sehr lästig und unpassend.

PS: Vielen Dank für die Familienrechts-Vorlesung. Habe geduldig gewartet, denn die älteren Vorlesungen waren von der Tonqualität grenzwertig, zumal ich mich besser konzentrieren kann, wenn ich den Dozenten auch sehe.

cantom
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Vielen Dank und großes Lob, für die tolle FamilienR VL und die lustigen Fallbeispiele (die nordafrikanische Handschuhehe) :). Höre Ihre VL zur Examensvorbereitung, dass ist mit Spaß Jura lernen.

Durch Ad Blocker kann ganz leicht die Werbung "umgangen" werden

olabalu
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Wenn Youtube sowieso die Werbung schaltet dann sollten Sie zumindest was davon abbekommen .. ansonsten empfehle ich einen Add Blocker

melissae
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Hallo lieber Prof Fries,
vielen Dank für die tollen Podcast die ich im Familien-und Erbrechts"push" gerade voller Interesse durchziehe.
Ich hab mir folgende Frage gestellt zu Schadenersatzforderungen in der Ehe:

Wieso leitet man im "Ehebetrug" keinen Schadenersatzanspruch aus dem allgemeinen Schuldrecht her, dh aus § 280 I iVm § 1353 I 2 BGB? Das ist doch eine Art gesetzliches Schuldverhältnis. Wieso wird immer auf §§ 1004 BGB ivm §823 I (APR // Art. 6 GG) rekurriert?

Liegt das allein daran, dass hier kein Schuldverhältnis iSd §280 vorliegt weil man wegen § 120 FamFG den Anspruch auf Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht durchsetzen kann?

Die gleiche Frage habe ich mir in einem ganz anderen Fall (Kind wird schuldhaft zuhause von Vater vereletzt) auch beim Schadenersatz des Kindes gegen den Vater gestellt. Wieso bedarf es hier des §1664 II als eigene AGL anstatt auf §§ 280 I, 1626 I 1 abzustellen?

Vielen Dank und alles Gute! :)

mogli
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Herzlichen Dank für die tolle Vorlesung!
Wo hier regelmäßig der Verweis auf Ihre IPR Vorlesung erfolgt: Kann man diese trotz ihres Alters von ~5 Jahren noch ohne Vorsicht genießen? Wie viel Wesentliches hat sich seitdem im IPR getan?

tomdembski
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Zuerst aller besten Dank für die Vorlesungsreihe, könnten sie auch das Kinder- und Jugendhilferecht bearbeiten? Würde mir für das Studium der Soz. Arbeit, doch sehr helfen :)

boli
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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Fries,

ich würde gerne im Februar die Klausur im Erbrecht schreiben, kann aber leider die Vorlesung aufgrund von einer Überschneidung nicht hören. Kann ich Ihre Videos als "roten Faden" zum lernen verwenden, oder wird der Erbrecht Teil wohl erst nach Februar abgeschlossen sein?

P.S. Vielen Dank für ihre Videos! Ich habe viele Reihen gesehen und bin schwer begeistert! :)

fabi
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Verrückt, dass die Ehe die Leute darauf verpflichtet zusammen zu wohnen. Es gibt ja auch einfach Leute denen es gefällt alleine zu wohnen, die ihre Partnerschaft/Ehe aber nicht weniger ernst meinen.

HinrichXVI
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Könnten Sie möglicherweise eine Vorlesungsreihe zum Arbeitsrecht machen? Da gab es bei mir an der Uni weder eine Vorlesung noch eine Arbeitsgemeinschaft und nach erster Recherche im Internet auch keine frei abrufbare Vorlesung.

_n_l_
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Hallo Herr Fries,

ich habe eine Verständnisfrage zum §1357 BGB. Der wird z.T nicht als Unterfall der Stellvertretung angesehen, sondern als Rechtswirkung sui generis; ich teile diese Ansicht, aber kann das Folgeproblem nicht lösen: Darf der betroffene Ehegatte nach dieser anderen Ansicht bspw. Fristen zur Nacherfüllung setzen oder ein Werk mit Wirkung für den vertragschließenden Ehegatten nach §640 I BGB abnehmen?


Freundliche Grüße!

manfredarnabman