Sonderrecht (Stockwerkeigentum)

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Sonderrecht (Stockwerkeigentum)
Zum Sonderrecht gehören Teile eines Grundstücks, die ein Miteigentümer im Stockwerkeigentum ausschliesslich nutzen darf.Gesetzliche Grundlage ist Art.712b ZGB beziehungsweise Art.170b SR .

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