Sonderabschreibung 7g EStG, Steuern sparen bei Gewinne bis 200.000 EUR (Sonder-AfA), StB Mücke

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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG
Steuerberatung 370 Grad
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63839 Kleinwallstadt

Investitionen wirken sich nicht steuermindernd aus. Erst die Absetzung für Abnutzung (Afa) macht aus den Anschaffungskosten steuerrechtlichen Aufwand. Die AfA wird auch als Abschreibung bezeichnet.

Kleine und mittlere Betriebe können die Anschaffungskosten schneller in steuerlichen Aufwand umwandeln. Möglich macht das die Vorschriften in § 7g EStG. Die begünstigten Betriebe werden zweifach gefördert. Einerseits durch einen Investitionsabzugsbetrag für zukünftige Investitionen - andererseits durch Sonderabschreibungen auf bereits getätigte Investitionen.

Die Sonderabschreibung (7g-AfA) beträgt 20 % der Anschaffungskosten und kann in den ersten 5 Jahren in Anspruch genommen werden; beliebige Verteilung ist möglich.

kleine und mittlere Betriebe werden ab 2020 durch die einheitliche Gewinngrenze von 200.000 EUR definiert. Früher gab es unterschiedliche Größenkriterien.

Im Abschluss 2021 soll und muss geprüft werden, ob für Investitionen 2017 ff. (rückwirkend) die Sonderabschreibung jetzt möglich gemacht werden kann. Die neue Gewinngrenze löst auch für früher Investitionen die bisher geltenden Größendefinition ab.

Auch der Anwendungsbereich wurde erweitert, so dass auch bei (gewerblichen) Vermietungsfällen jetzt Sonderabschreibungen möglich sind.

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Steuerberater Stefan Mücke
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Комментарии
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Danke für die hilfreichen Erläuterungen. Das ist wirklich eine sehr interessante Änderung und die rückwirkende Betrachtung ein neuer Blickwinkel. Die YouTuber und Podcaster machen Sommerferien. Team Herr Mücke zieht durch oder plant und arbeitet vor. Vorbildlich 😎Viele Grüße

fruchtekorbchen
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Hallo Herr Mücke, vielen Dank für Ihren tollen Inhalt 🙂 Ich bin jetzt viele Ihrer YouTube Videos durchgegangen und habe viel gelernt. Ich plane in 2023 die Anschaffung einer PV-Anlage als Privatperson für die rein gewerbliche Einspeisung. Bei meiner Recherche stoße ich immer darauf, dass der IAB im Jahr der Anschaffung zu einer Gewinn-Erhöhung um den IAB Betrag führt, aber zu einer Gewinnmindernden Minderung der das verstehe ich inhaltlich nicht, und kann ich auch nicht durch meinen Steuerberater auflösen > Mal wirklich nur als Beispiel angenommen (und die Einnahmen der PV-Anlage rausgenommen) > die PV-Anlage kostet 200.000.- und soll 2023 angeschafft werden, der IAB wird mit 50% (100.000.-) in 2021 und 2021 je 50.000.- verteilt, wobei das zu versteuernde Einkommen (aus nicht selbständiger Arbeit) von 100.000.- beträgt, so dass nach Anwendung des IAB dann in 2021 und 2022 ein zu versteuerndes Einkommen von je 50.000.- übrig bleibt. Im Jahr der Anschaffung 2023 wird die SAB von 20% (20.000.-) wirksam und reduziert das zu versteuernde Einkommen von 100.000.- auf 80.000.- > aber jetzt kommt die IAB von 100.000 als Gewinn hinzu, so dass mein zu versteuerndes Einkommen in 2023 bei 180.000.- liegt????...stimmt das so? und was bedeutet konkret an diesem Beispiel der immer wieder lesbare Satz "führt aber zu einer Gewinnmindernden Minderung der > Ich weiss, das ist sehr konkret und komplex gefragt, trotzdem sehe ich, dass Sie oft inhaltlich toll antworten, worauf ich hier auch hoffe. Vielen Dank Thomas Herold

thomasherold
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Korrektur> in 2020 und 2021 verteilt 🙂

thomasherold
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Beim IAB ist es ja möglich, dass man diesen nutzt und dann einen auf Liebhaber macht. Geht das bei der SonderAfA auch ohne "Korrektur" seitens des Finanzamts, sprich: Wie lange sind die Bescheide idR vorläufig? Falls nicht sofort, wie wäre es nach 5 bzw. 6 Jahren, wenn man eh zum Kleinunternehmer wird, um sich der Bürokratie ganz zu entledigen?

epixlt