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Muss man überzahltes Gehalt an den Arbeitgeber zurückzahlen? #shorts
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Hat ein Arbeitnehmer versehentlich mehr Gehalt bekommen, als ihm laut Arbeitsvertrag zusteht, dann hat der Arbeitgeber nicht einfach Pech – sondern gemäß § 812 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich einen Herausgabeanspruch. Das heißt: Der Arbeitnehmer muss den Betrag, der sein vereinbartes Gehalt übersteigt, zurückzahlen.
Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer selbst bemerkt, dass mit seiner Gehaltsabrechnung etwas nicht stimmt. Oder wenn die Abweichung vom regulären Gehalt so groß ist, dass der Arbeitnehmer sie in jedem Fall hätte bemerken müssen.
Meldet er den Fehler dann nicht, verstößt er gegen seine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Und das kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, im schlimmsten Fall sogar die fristlose Kündigung. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber das überzahlte Gehalt auch auf gerichtlichem Weg zurückfordern. #Lohn #Gehalt #Arbeitsrecht #Arbeitgeber #Arbeitnehmer #Überzahlung #Lohnabrechnung #Gehaltsabrechnung #Anwalt #Rechtsanwalt #shorts
Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer selbst bemerkt, dass mit seiner Gehaltsabrechnung etwas nicht stimmt. Oder wenn die Abweichung vom regulären Gehalt so groß ist, dass der Arbeitnehmer sie in jedem Fall hätte bemerken müssen.
Meldet er den Fehler dann nicht, verstößt er gegen seine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Und das kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, im schlimmsten Fall sogar die fristlose Kündigung. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber das überzahlte Gehalt auch auf gerichtlichem Weg zurückfordern. #Lohn #Gehalt #Arbeitsrecht #Arbeitgeber #Arbeitnehmer #Überzahlung #Lohnabrechnung #Gehaltsabrechnung #Anwalt #Rechtsanwalt #shorts
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