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Betriebsrat werden: So wirst du Mitglied im Betriebsrat | Betriebsrat Video
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Zum Betriebsrat bewirbt man sich nicht, man ernennt sich auch nicht, sondern das Betriebsratsmandat ist Ergebnis einer Wahl für die Sie kandidieren. Diese Wahlen finden statt in Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind. Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden statt alle vier Jahre in der Zeit vom 01.03. - 31.05. Und wenn Ihr Betrieb bereits einen Betriebsrat hat, dann sorgt der Betriebsrat dafür, dass ein Wahlvorstand bestellt wird und der Wahlvorstand übernimmt dann die Organisation der Betriebsratswahl von der Aufstellung der Wählerliste, bis hin zur Verkündung des Wahlergebnisses. Haben Sie noch keinen Betriebsrat, dann kann jederzeit eine Wahl stattfinden und der Wahlvorstand, der wird hier bestellt anlässlich einer Betriebsversammlung, zu der drei wahlberechtige Arbeitnehmer oder auch die im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen kann. Und um wählen zu können, müssen Sie aktiv wahlberechtigt sein. Das sind Sie immer dann, wenn Sie von sich selber sagen können: "Ich bin volljährig." Das passive Wahlrecht, also wer kann gewählt werden, das liegt immer dann vor, wenn Sie volljährig sind und daneben Ihrem Betrieb mehr als sechs Monate angehören.
Und um jetzt Kandidat für die Betriebsratswahl werden zu können, müssen Sie Stützunterschriften sammeln. Die Stützunterschriften sind geregelt im § 14 Abs. 4. Die Betriebsratswahl wird vollzogen anhand sogenannter Wahlvorschläge und mit der Stützunterschrift unterstützt der Kollege Ihre Kandidatur. Generell brauchen Sie immer 5% der Unterschriften der wahlberechtigten Arbeitnehmer, wobei 50 Unterschriften in jedem Fall immer ausreichen.
Und wenn Sie in einem Kleinstbetrieb arbeiten, mit nicht mehr als 20 Arbeitnehmern, dann reichen Ihnen sogar zwei Stützunterschriften aus, damit Sie von sich selbst sagen können:
„Ich bin Wahlkandidat.“
Sie haben im Übrigen als Wahlkandidat, sobald die Stützunterschriften abgegeben sind, sogar schon Kündigungsschutz, und zwar Sonderkündigungsschutz vor fast jeder ordentlichen Kündigung. Und wenn dann die Wahl zu Ihren Gunsten ausgegangen ist und Sie werden tatsächlich zum Betriebsrat gewählt, dann sind Sie Teil eines Gremiums, was viele Einflussnahme Möglichkeiten auf die Arbeitsverhältnisse Ihrer Kollegen hat. Und sobald Sie Betriebsrat sind, kann der Arbeitgeber in verschiedenen Bereichen auch nicht mehr autonom entscheiden.
Er kann zum Beispiel keine Überstunde mehr anordnen, ohne sich die vorherige Zustimmung des Gremiums einzuholen. Genau so wenig kann er Kollegen einfach in eine andere Stadt versetzen, auch hier braucht er die Zustimmung des Gremiums. Sie merken schon, das sehr verantwortungsvolle Amt des Betriebsrates ist wirklich, wirklich ernst zu nehmen und bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, sich für die Belange derjenigen einzusetzen, die Sie auch gewählt haben.
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