Reisezeiten = Arbeitszeit? Was muss der Arbeitgeber zahlen?

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Комментарии
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Bitte noch ein Nachtrag zum Arbeitszeitgesetz. Das ist sehr wichtig und wird hier außer Acht gelassen. Darf der Arbeitgeber jemanden:

Tag1: 8h arbeiten lassen, dann 8h Auto/Bahnfahren lassen,
Tag 2: dann wieder 8h arbeiten lassen, wieder 8h Auto/Bahnfahren lassen
Tag 3: erneut 8h arbeiten lassen.

Wo ist da die Grenze? Werden die 11h Ruhezeit bei Bahnfahrten eingehalten, wenn man 4x Umsteigen muss? Es ist meiner Meinung nach keine Freizeitbeschäftigung für den Arbeitgeber irgendwo hinzufahren. Dann kann ich auch gleich zu Hause bleiben.

Bazkkaja
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hätte noch noch mal frage, wenn ich auf den nachhause weg eine Wegeunfall hatte.zählt doch als Wegeunfall oder?

stefanomr.moralbezooos
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Sehr interessantes und brisantes Thema. Bei uns kam letztens die Frage auf, wie es im Feuerwehrdienst bei Großschadenlagen aussieht. Die eingesetzten Beamten sind dort meistens immer für mehrere Wochen im Einsatz eingesetzt und werden dort für den Einsatzdienst lediglich mit 12 Std/Tag berechnet um das ArbZG ein zu halten. Jeder weiß, das der Einsatz nicht nach 12 Std zu ende ist. Wie sieht da denn die Lage aus? Müssen da für jeden Tag 24 Std berechnet werden oder sind die 12 Std wirklich rechtskonform?

farmerandy
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Ich war früher beruflich viel im Ausland auch in z. Bp. China oder Australien, etc.. Ich habe immer die Reisezeiten vergütet bekommen. Z. Bp. von Hamburg nach Frankfurt nach Hong Kong nach Guangzhou. Das waren ca. 18 Stunden. Die gesamte Zeit inkl. Wartezeiten auf Flugplätzen, Bahnhöfen, etc. also von der Wohnung bis zur Ankunft im Hotel. Allerdings gab es keine Prozente während der Dienstreise für Überstunden oder Nachts oder an Feiertagen oder Wochenenden. Dazu natürlich das Verpflegungsgeld und die Hotelpausale dem Land entsprechend steuerfrei. Außerhalb Europas gab es noch DM 50, - außertariflich täglich extra als Erschwerniszulage. 90iger Jahre. Da gab es bei Metall-Nord auch noch die 35 Stunden Woche...Ich war immer so bei 60-70 Std..

Sandmann
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Wie sieht es in der Arbeitnehmerüberalssung aus?
Da habe ich idR. keinen Einstellungsort, nur einen Einsatzort beim Kunden - ab und zu wechselnd.


Alles Privatvergnügen - mal von den Kosten für Fahrten und Unterkunft abgesehen?

ErikMuellerGermany
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Wie sieht es aus mit Mehrtägigen Reisen? z.b. Fahrt am Sonntag zur Kunden z.b. Meeting 8:00, nur mit eine einreise ein Tag davor möglich. Was ist mit dem täglichen Fahrt Hotel -> Kunden, insbesondere wenn AG einen Hotel sehr weit gebucht hat, und AN ca. 1, 5 Stunden für die Einreise benötigt?

YpHhiqYN
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Gilt dies auch, wenn ich zu einer Weiterbildung fahren muss?

PadBiGames
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Wenn man Sonntag Abend mehrere Stunden fahren muss, damit man um Mitternacht im Hoteleinchecken kann, um Montag morgens beim Kunden zu sein, bekommt man dann auch die Sonntagszulage?

Hans
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Gilt die Fahrt aus dem HomeOffice zum Betrieb als Arbeitszeit?

dredd
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Im Video gehts um Bürojobs, was aber bei Einsatzwechseltätigkeit, man wird also vom Arbeitgeber (Baustellen) immer wieder zu anderen Arbeitsorten geschickt. Wie verhält es sich da mit den Fahrtzeiten? (Job hat keine Tarifliche Regelungen)

cf
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Es gilt zwar "ohne Arbeit kein Geld", da aber auch gilt "Zeit ist Geld" muss diese Reisezeit eigentlich vergütet werden, wenn der Arbeitgeber bestimmt wann ich wo zu sein hab soll er gefälligst dafür bezahlen, mit gewissen Toleranzen versteht sich. Immerhin schränkt der ja temporär meine Grundrechte ein beziehungsweise meine persönliche Freiheit und dafür hat er zu bezahlen. Punkt.

shadowmystery
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Ich verstehe nicht was der Unterschied zwischen einer Reise und dem normalen Arbeitsweg ist. Wenn beides nicht optional ist ist es kein Privatvergnügen. Ich denke da muss das Gesetz ein Update bekommen.

hardcore
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Wie sieht es aus, wenn AN Taxi spielt? also bringt/holt die Kollegen von/nach Hause oder HBF? Was wenn in diesem Fall sehr ineffizient geht und statt 2 Stunden, 5 Stunden durch falsche Koordination verloren geht?

YpHhiqYN
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Im Öffentlichen Dienst (Hier Medizinischer Dienst) gibt es sinistren Unterschied bei Gutachtern: Fährt man zum Hausbesuch, gilt die Reisezeit ab Verlassen des eigenen Hauses. Wird man aber gezwungen, zuerst in die Dienststelle zu fahren, gilt dies nicht als Reisezeit. Immer wieder gerne verordnet, um es unliebsamen Mitarbeitern unbequem zu machen. Ist das rechtlich ok?

krimimann
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Hm da habe ich mir noch wenig Gedanken drum gemacht offen gestanden, denn mein Arbeitgeber zahlt mir jede An- und Abreise (fliege regelmäßig für meinen Arbeitgeber ins Ausland, aktuell sind es 3 Länder die ich betreue + meine Aufgaben im Firmensitz, ebenfalls außerhalb Deutschlands)

Zu dem Vorredner aus der Feuerwehr bei dem wohl nur 12 h bezahlt werden, das kenne ich aus meiner alten Tätigkeit im Rettungsdienst genauso (dort arbeite ich aber schon seit gut 5 Jahren nicht mehr). Bei meinen jetztigen Arbeitgeber wird komplett bezahlt von verlassen meiner Wohnung am Abreisetag bis zur Rückkehr in meine Wohnung am Rückreisetag. Das heißt der Ab- und Rückreisetag werden tatsächlich Stundengenau berechnet, aber alles dazwischen werden mir komplett 24h bezahlt.

Aber wie würde es bei meinem Bruder z.B. aussehen, er arbeitet im Sicherheitsdienst. Er hat eine Fahrzeit zwischen 1, 5 h und 2 h (je nach Objekt in dem er eingesetzt ist.

Hätte er auch Anspruch darauf, dass ihm das als Arbeitszeit vergütet wird? Oder kann der Arbeitgeber es damit abtuen, dass er ihm ein Firmenwagen zur Verfügung stellt (für die meisten Objekte)

jasminewinkler
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Ich habe da eine Frage bezüglich Reisezeit. Wie verhält sich das die Firma z.b. entscheidet eine Zweigstelle für 2 - 3 Monate zu schließen und man für diesen Zeitraum im Hauptbetrieb arbeiten muss (Entfernung voneinander 35km). Mein Vorgesetzter ist der Meinung der Betrieb muss nur die Fahrtkosten übernehmen aber nicht die Arbeitszeit (für den Mehraufwand durch fahren). Was sich in meinen Augen aber widerspricht entweder beides oder nichts (also Fahrtkosten + Fahrtzeit = Arbeitszeit). Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus.

thomasjanssen
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Was haben mich die Arbeitgeber bisher verarscht. ICE Fahrt 1x im Monat Düsseldorf nach München wurde mir gesagt ist keine Arbeitszeit.

gerdfrisdol
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Ein interessantes Thema wäre auch, wie es mit der Bezahlung von Schulungen aussieht!
Ein Bewerber darf erst dann in der Firma eingesetzt werden, wenn er zwei Tage jeweils 6 Stunden an einer internen Schulung teilnimmt.
Zusätzlich muss er noch an zwei Tagen jeweils 8 Stunden mit einem erfahrenen Kollegen mitgehen.
Für diese 4 Tage bezahlt die Firma NUR eine Pauschale von 250, 00 Euro, jedoch nur, wenn der Mitarbeiter bis zur ersten Lohnzahlung durchgehalten hat! Ansonsten bekommt er diese 4 Tage nicht bezahlt.
Wenn ich diese 4 Tage und Stunden zusammenrechne, dann liegen wir unter dem Mindestlohn!
Nun meine Frage, ist es eine freiwillige Sache, wenn die Firma die Schulung und die zwei Tage, wo man mit dem Kollegen mitgehen soll, bezahlt oder muss auch da der Mindestlohn eingehalten werden und warum wird der Mitarbeiter nicht zu Beginn der Schulung in diesem Unternehmen angemeldet?

mm.
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Mir wurde noch nie Reisezeit bezahlt! Kein Cent

derkleinelord
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