Familienheim in der Erbengemeinschaft - so bleibt die Freistellung in der Erbschaftsteuer erhalten

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Die Befreiung des Familienheims von der Erbschaftsteuer ist nicht immer einfach zu erreichen oder zu behalten. Besonders problematisch wird es, wenn das Familienheim an eine Erbengemeinschaft vererbt wird. Geht diese Förderung dann zwingend anteilig verloren? Kann ein einzelner Miterbe diese Vergünstigung überhaupt noch bekommen?

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Uli Reitz
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Certified Public Accountant (CPA - Colorado - USA)

Uli Reitz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Sein Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkt ist das Unternehmensteuerrecht und die Vermögensnachfolge. Er studierte Betriebswirtschaftslehre an der LMU München. Er wurde 1993 zum Steuerberater ernannt, 1996 erfolgte die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer. Im Jahr 2002 wurde er in Colorado, USA als Certified Public Accountant zugelassen. In 2020 qualifizierte er sich zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.). Er ist Mitglied des Prüfungsausschusses der Steuerberaterkammer in München.
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Gilt die 6-Monats-Frist auch noch, wenn sich die Erbengemeinschaft erst 20 Jahre nach dem Tod des Erblassers auseinandersetzt und der Sohn eines Miterben das Familienheim innerhalb von 6 Monaten nach der Auseinandersetzung übernimmt?

hansjurgentkocz