Mieter macht Schönheitsreparaturen nicht - was jetzt? | Rechtsanwalt Dr. Achim Zimmermann

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#Schönheitsreparaturen #Auszug #Mietrecht

Zieht der Mieter aus der Wohnung aus und hat er die Schönheitsreparaturen nicht gemacht, stellt das ein Problem für den Vermieter dar. Aber der Vermieter kann sich dagegen wehren.
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Комментарии
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Mir fehlt da der Hinweis, dass der Vermieter die Kosten nur dann einfordern kann, wenn die Schönheitsreparaturklausel gültig ist (was sie mittlerweile vielfach nicht ist). Macht der Vermieter da bereits Fehler, sodass sie ungültig wird, bleibt der Vermieter bei Verweigerung des Mieters auf den Kosten für eine Renovierung sitzen und darf auch eventuelle Sachverständigen- und Anwaltskosten selbst bezahlen, selbst wenn er sich im Recht glaubt.

DM-Buchfan
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Was nicht klar rausgekommen ist. Was wenn der Mieter 2 Wochen Frist bekommt um die Renovierungsarbeiten durchzuführen und diese auch fristgemäß erledigt? Muss er dann für diese 2 Wochen die Miete & NK zahlen? Ansonsten wäre er ja blöd wenn er hastig umzieht, die neue Wohnung womöglich noch früher anmietet und doppelt Miete bezahlt damit er die alte in der verbleibenden Zeit noch renovieren kann. Wäre ja aber auch ungerecht wenn der Vermieter nichts bekommt und auf dessen Kosten renoviert wird. Wie siehts zudem aus wenn der neue Mieter nicht einziehen kann weil noch renoviert werden muss?

herberthaas