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Müssen Betriebsräte ein neues Gehalt mit dem Arbeitgeber aushandeln? | Betriebsrat gründen
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Nein, das müssen sie natürlich nicht. Sie werden genauso weiterbezahlt, wie sie auch vor ihrer Betriebsratstätigkeit bezahlt wurden. Keinesfalls dürfen sie jedenfalls schlechter gestellt werden, als vergleichbare Kollegen.
Das gilt für ihre Gehaltsentwicklung, genauso wie für ihre berufliche Entwicklung. Und das unabhängig davon, ob sie komplett freigestellt sind oder ob sie ihre Arbeitstätigkeit immer noch ausüben und nebenbei noch Betriebsratsmitglied sind.
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