Anschrift im Impressum - genügt Coworking Space oder Virtual Office?

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Genügt ein Coworking Space oder ein Virtual Office als Anschrift im Impressum? Das wäre für viele Einzelunternehmer praktisch, denn die Privatanschrift muss ja nicht jeder wissen.

Kein Zweifel: ein fest angemietetes Büro darf im Impressum angegeben werden. Es handelt sich um eine "Geschäftsanschrift" im Sinne von § 5 TMG.

Doch genügt auch ein Coworking-Space oder ein Virtual Office als Anschrift verbunden mit einer c/o-Adresse?

Viel Spaß und beste Grüße

Dr. Max Greger
Fachanwalt IT-Recht
Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht

--- Fragen & Anregungen? -------

📌 Schreiben Sie sie gerne in die Kommentare!

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Комментарии
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Vielen Dank für dieses informative Video! Genau danach habe ich gesucht und wäre ohne Ihre Hilfe wahrscheinlich einem Fake-Anbieter auf den Leim gegangen.

PaulJosefSchmidt
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Herr Dr. Greger, vielen Dank für Ihr Video. Die Information hat mich in meiner aktuellen Situation mit der Suche nach einer Coworking Space und Abgabe als Impressum weiter geholfen.
Like ist da und Abo schon geschehen 👍

derindividualist
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Vielen Dank für das hilfreiche Video! Eine kleine Detail-Frage stellt sich mir noch: dürfen bei einem Einzelunternehmen ohne Eintrag im Handelsregister die Adresse im Impressum (bspw. dann die c/o Adresse des coworking-space) und die "Betriebsstätte" gemäß Gewerbeanmeldung (= Privatadresse) voneinander abweichen? Oder müssen sie sich entsprechen bzw. müsste der coworking-space als Niederlassung in die Gewerbeanmeldung aufgenommen werden? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!

EliSiguer
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Muss man dann auch für ein Coworking Space eine unselbstständige Niederlassung in dem Ort anmelden?

anonym
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Hallo, zunächst einmal möchte ich mich sehr für das Video und die Informationen bedanken.
An dieser Stelle hätte ich noch eine Nachfrage zu diesem Thema:

In meiner Stadt habe ich einen Anbieter der zusätzlich zu einem Virtual Office auch Co-Working- und Büroflächen anbietet - nicht nur in einem Monatsvertrag sondern auch tagesweise mietbar.

1. Wäre es unter diesem Umständen möglich dieses Virtual Office im Impressum zu nutzen, das die Post an meine Wohnanschrift weiterleitet, wenn ich hier tagesweise das Co-Working/ Büro Angebot nutzen würde (beispielsweise für Kundentermine)? Da meine Termine bisher aber immer beim Kunden stattfinden, wäre die Nutzung des Co-Working/ Büro Angebots eher selten und unregelmäßig.

2. Macht es einen Unterschied, ob ich mir die Post zustellen lasse oder ob ich sie persönlich abhole?

Viele Grüße und nochmal vielen Dank.

pixelchaot
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Vielen Dank für Ihre Videos. Könnten Sie bitte auch mal ein Video machen zum Thema „Impressumspflicht und Datenschutzerklärung“ bei Podcasts? Und zwar vor dem Hintergrund, dass man keine eigene Website sondern lediglich nur die Seite des Podcast-Hosting Provider verwenden möchte – quasi die Podcast Landing-Page, wo alle Podcast Episoden veröffentlicht werden.

Bei den meisten Podcast-Hostern besteht nämlich gar keine Möglichkeit, ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung einzufügen. Die Podcast-Hoster haben zwar eine eigene Datenschutzerklärung, allerdings ist diese meistens in Englischer Sprache verfasst. Was mache ich, wenn ich einen deutschen Podcast habe? Wäre es dann meine Verantwortung, eine deutsche Übersetzung der Datenschutzerklärung bereitzustellen?

Wie gesagt, bei den meisten Podcast-Hosting Providern gibt es schlichtweg gar keine Option, um ein Impressum und Datenschutzerklärung einzufügen. Bedeutet das nun, dass wir im deutschsprachigen Raum diese Podcast-Hoster eigentlich gar nicht nutzen dürfen? (z.B. Anchor, Acast, Libsyn, ...)

Und wie verhält sich das mit dem Cookie Notice Banner? Trage ich die Verantwortung, wenn mein Podcast-Hoster einen Banner verwendet, der nicht DSGVO konform ist?

Ich habe lange im Internet gesucht, doch bislang nichts dazu gefunden. Es gibt viele Videos hier auf YouTube, bei denen erklärt wird, wie man möglichst schnell und einfach einen Podcast erstellt und wie man die Episoden bei einem Hoster hochlädt. Doch in keinem Video werden diese wichtigen rechtlichen Fragen erläutert. VIELEN DANK, wenn Sie dazu mal etwas machen und die Lücke schließen könnten.

gedankenvoll
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Muss die "c/o Adresse des coworking-space" als Zusatz angegeben werden? Wenn ja, nur im Impressum? Auch in der Gewerbeanmeldung, im Briefkopf und in Korrespondenzen? Reicht nicht "Martina Mustermann, Maximilianstr.1, 12345 Stadt"?

RA-dwbn
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Hallo Herr Dr. Greger, in meinem Nutzungsvertrag für eine Geschäftsadresse steht drinnen, dass "die Anmietung von Arbeitsplätzen nach Absprache erfolgt und gesondert je nach Dauer abgerechnet wird". Es ist also die Möglichkeit vorhanden, Plätze zu nutzen, wenn es benötigt wird und wird dann separat abgerechnet. Reicht das Ihrer Meinung nach aus?

a.stadler
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Danke für die Einfache und plausibel Erklärung, hab eine naive Frage, möchte bei Etsy selbstgemachte Töpfe verkaufen, reicht es e8 e Co Adresse sprich eine Firma die Post an mich weiter leitet?

Chucky-w