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Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng wegen Körperverletzung verwarnt – Geldstrafe unter Vorbehalt
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Ende eines langen Verfahrens: Das Landgericht München I hat den früheren Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng am 19.07. 2024 wegen vorsätzlicher Körperverletzung nur verwarnt. Es verhängte eine Geldstrafe unter Vorbehalt von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro. Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er sich noch einmal etwas zuschulden kommen lassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen eines mutmaßlichen Angriffs auf seine Ex-Partnerin eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro für den 35-Jährigen gefordert. Die Verteidigung dagegen hatte höchstens für eine „moderate Geldstrafe“ wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage plädiert.
Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zieht sich lange hin.
Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro.
Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler - darum wurde es vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen eines mutmaßlichen Angriffs auf seine Ex-Partnerin eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro für den 35-Jährigen gefordert. Die Verteidigung dagegen hatte höchstens für eine „moderate Geldstrafe“ wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage plädiert.
Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zieht sich lange hin.
Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro.
Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler - darum wurde es vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
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