Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng wegen Körperverletzung verwarnt – Geldstrafe unter Vorbehalt

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Ende eines langen Verfahrens: Das Landgericht München I hat den früheren Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng am 19.07. 2024 wegen vorsätzlicher Körperverletzung nur verwarnt. Es verhängte eine Geldstrafe unter Vorbehalt von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro. Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er sich noch einmal etwas zuschulden kommen lassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen eines mutmaßlichen Angriffs auf seine Ex-Partnerin eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro für den 35-Jährigen gefordert. Die Verteidigung dagegen hatte höchstens für eine „moderate Geldstrafe“ wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage plädiert.

Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zieht sich lange hin.

Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro.

Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler - darum wurde es vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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Комментарии
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1, 8 Millionen Euro für nur ein Vorwürfe !! Wer war dabei ? Und wer weiß dass wem angefangen hat ?

fapirooz
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zum kotzen- er kam und kommt ungeschoren davon- er hätte zahlen müssen oder Freiheitsstrafe- wenn das so ist

miriamsay
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Ich finde Ihre Darstellung sehr einseitig, Sie sind Teil der Vorverurteilung und haben nur den Focus auf das Verhalten des Mannes! So wie im Verlauf der Verhandlung heraus kam hatte die Frau nicht minder Anteil an der Eskalation! Zu solch einen Streit gehören immer noch zwei! In Ihrer Darstellung ist die Frau ein Unschuldslamm, wenn dies wirklich so wäre gäbe es keine Verwarnung, sondern ein ganz anderes Urteil. Eine Geldstrafe auf Bewährung ist ein Indiz darauf, dass es kein Muster, sondern einer Situation geschuldet war, welche es so nicht mehr geben wird! Die gemeinnützige Zahlung ist ein juristisches Mittel, damit damit dieses Verfahren endgültig beendet wird! Aber das wissen Sie genau, warum polarisieren Sie so einseitig gegen den Mann? Es gibt auch genügend Frauen die ihre Männer schlagen, wenn auch nicht so viele prozentual. Warum bitte sollte er nicht weiter Fußball spielen ? Er hat dort weder mit seiner Ex zu tun noch ist er per se gewalttätig! Oder wollen Die ihm dies weiterhin unterstellen, wie das Gericht treffend festgestellt hat ist er kein Frauenschläger! Ihre Berichterstattung ist nicht neutral! Der Mann wurde von vielen Vorwürfen auch freigesprochen, davon höre ich bei Ihnen nichts! Schämen Sie sich!

FredZettel-yc