JEROME BOATENG VORBESTRAFT: Urteil wegen Körperverletzung – Fußballer muss 1,2 Millionen Euro zahlen

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Fußballweltmeister Jérôme Boateng ist im Berufungsprozess um Vorwürfe wegen Körperverletzung an seiner früheren Lebensgefährtin erneut verurteilt worden. Das Landgericht München I verurteilte den 34-Jährigen zu einer Strafe von 120 Tagessätzen à 10.000 Euro, womit Boateng als vorbestraft gilt. Die Berufung Boatengs gegen das vorherige Amtsgerichtsurteil wertete die Kammer als unbegründet.

So wie davor das Amtsgericht war auch das Landgericht überzeugt, dass Boateng seine Ex-Freundin und Mutter seiner Zwillingstöchter während eines Karibikurlaubs vor drei Jahren verletzt und beleidigt hat. Während das Amtsgericht aber nur von einem körperlichen Übergriff ausgegangen war, ging das Landgericht in seinem Urteil nun von mehreren Attacken aus.

Boateng habe am Tattag im Streit eine Kühltasche in Richtung seiner früheren Partnerin geworfen und dieser dadurch Schmerzen verursacht, zeigte sich das Gericht in seiner Urteilsbegründung überzeugt. Im weiteren Verlauf des Tattags habe Boateng der als Nebenklägerin in dem Verfahren auftretenden Frau bei einer körperlichen Auseinandersetzung ein blaues Auge zugefügt. Bei beiden Gelegenheiten habe er die Frau außerdem beleidigt.

Zugunsten Boatengs wertete das Gericht, dass er bisher nicht vorbestraft war und das Tatgeschehen länger zurückliegt. Der Fußballer kann genau wie seine frühere Partnerin und die Staatsanwaltschaft Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht einlegen, dies muss binnen einer Woche erfolgen. 

Das Urteil des Landgerichts fiel härter aus als das Urteil des Amtsgerichts im September vergangenen Jahres. Dieses hatte Boateng nur zu 60 Tagessätzen verurteilt; erst ab 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft. Damals lag Boatengs Einkommen aber noch deutlich höher, weshalb er nach dem alten Urteil statt jetzt 1,2 Millionen Euro hätte 1,8 Millionen Euro zahlen müssen.

#boateng #urteil #körperverletzung

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