Grundsteuer Niedersachsen verfassungswidrig - Einspruch einlegen?- Zwei Urteile aus Rheinland-Pfalz

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Das Finanzgericht Rheinland Pfalz hat zwei Beschlüsse (Urteile) erlassen. Inwieweit ihr diese Urteile für eure Einsprüche für die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer Niedersachsen nutzen könnt, erkläre ich euch in diesem Video. Bitte schaut das Video bis zum Schluss an. Die Erfolgsaussichten sind minimal!!

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschlüsse:

Dissertation von Matthias Soot:

Landesverband der Steuerzahler Niedersachsen-Bremen:
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Комментарии
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Ich hatte damals innerhalb der Frist für das Ausfüllen der Grundsteuererklärung im Januar letzten Jahres eine neue Grundsteuererklärung gemacht über Elster. Denn die Erste war fehlerhaft, zu viele Quadratmeter hatte ich angegeben, da ich damals noch nicht wusste, dass der Keller nicht mitgerechnet wurde. Als ich das dann auch Dank Ihnen, recherchiert hatte, machte ich gleich danach nochmal eine Grundsteuererklärung mit den korrekten Quadratmetern des Hauses.
Leider wurde dann ein paar Wochen später nur auf die erste Erklärung vom Finanzamt eingegangen. Dazu bekam ich den vorläufigen Grundsteuerbescheid.
Ich dachte, es würde in den Folgemonaten noch der aktuelle auf meine Korrektur bezogen, ein neuer Bescheid folgen. Kam aber nichts.
Kann ich da noch Einspruch gegen erheben oder muss ich das, wenn ich doch von Elster bestätigt die 2. Erklärung (fristgerecht) abgegeben habe?

Ich hatte ja innerhalb der damaligen Frist die 2. Erklärung per Elster abgegeben, und damals hieß es ja, dass IMMER die LETZTE Erklärung dann gelten würde.
Das Finanzamt hat aber die Letzte anscheinend einfach ignoriert und die Erste (falsche) genommen.

Was meinen Sie dazu? Bin aus Niedersachsen.

annalenaberger
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UPDATE: Hallo @Ralf, ich wollte Ihnen nochmal ein Update geben, weil wir ja das Thema wegen dem Widerspruch mit der Grundssteuererklärung vor ein paar Wochen hier nochmal hatten: Ich habe in meine Unterlagen geschaut und ich HABE den Widerspruch fristgemäß damals ans Finanzamt geschickt über ELSTER, dass sie meine korrigierte 2. Erklärung nicht beachtet hatten, und ich forderte sie dazu auf, das zu tun und neu zu berechnen. Mitte Januar 2023 hatte ich die 1. losgeschickt, die nicht richtig war, und die 2. dann am 22.01.2023. Am 23. März 2023 bekam ich die Falschberechnung und habe sofort den Widerspruch eingelegt, ist alles noch bei Elster hinterlegt.
Was sagen Sie dazu, dass das Finanzamt die korrigierte Grundsteuerkerlärung ignoriert hat, den Widerspruch auch?!?? Genau deshalb habe ich immer noch abgewartet auf die Neuberechnung, weil ich von meiner Seite aus alles fristgerecht gemacht habe.
Telefonisch ist das Finanzamt bei uns im Übrigen nicht zu erreichen.

annalenaberger