Grundsteuer: Dieses NEUE Urteil muss JEDER kennen!

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Grundsteuer: Dieses NEUE Urteil muss JEDER kennen!
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Grundsteuer: Dieses Neue Urteil muss jeder kennen und das egal ob Eigentümer oder Mieter, denn letztendlich ist jeder davon betroffen, da auch bei Mietobjekten die Grundsteuer auf die Mieter vom Vermieter umgelegt werden dürfen. Was also nun vom Bundesfinanzhof entschieden wurde und warum dieses Urteil jeder kennen sollte, um später nicht zu viel zu zahlen, das erfahrt ihr in diesem Video!

Hallo, ich bin Simon und heute geht es um ein wegweisendes Urteil im Hinblick auf die neue Grundsteuer, die wir alle ab 2025 zahlen sollen und die Rechte, die uns dabei zustehen müssen, bislang aber vom Gesetz gar nicht vorgesehen waren, zu unserem Nachteil – doch das muss sich nun ändern.
Kaum ein Steuerthema wurde in den letzten Jahren so heiß diskutiert wie die Grundsteuerreform 2025 und die sich daraus ergebenden Änderungen und die Kritik daran reißt nicht ab…auch wenn eigentlich mit den neuen Werten die Gemeinden und Kommunen unterm Strich nicht mehr einnehmen dürfen, gibt es jetzt schon vermehrt Meldungen über teils horrende Anhebungen und Steuerforderungen. Auch aus diesem Grund laufen ja schon einige Prozesse gegen die Rechtmäßigkeit der Reform und früher oder später wird zumindest im Hinblick auf das sogenannte Bundesmodell, welches 11 Bundesländer anwenden, das Bundesverfassungsgericht endgültig urteilen müssen.
Doch auch das jetzige Urteil (Az. II B 78/23) vom höchsten deutschen Finanzgericht, nämlich dem Bundesfinanzhof (kurz BFH) hat es in sich.

Wir freuen uns über jeden Daumen nach oben für dieses Video und jeden neuen Abonnenten auf dem Kanal smartsteuer und wünschen euch viel Erfolg bei der Steuererklärung.

Grundsteuer: Dieses NEUE Urteil muss JEDER kennen!
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Комментарии
Автор

Ich sehe es nicht ein überhaupt noch Steuern für etwas zu bezahlen, das rechtmäßig mir gehört

doublea
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Die Grundsteuer ist Verfassung Wiedrig man hat beim Erwerb schon die Steuer bezahlt Punkt

JohannesBauer-jo
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Wie oft wollen die für alles kassieren ? Erst zahlst du Grunderwerbssteuer und dann noch jedes Jahr Grundsteuer für eine Sache die mir gehört. Bei Autosteuer ist das was anderes, da nutzt du ja die Straßen und die müssen unterhalten werden. Aber mit meinem Grundstück haben die keine Kosten.

diko
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Bei der Grundsteuer fühlt man sich gleich wieder ins Mittelalter versetzt wo man auch die Abgaben an denn Lehnsherren abtreten musste da einem Ja der Grund nicht gehört. Gegenleistung dafür gabs nicht und gibt's auch heute nicht. Oder warum Zahl ich für jede Leistung bei der Gemeinde extra die der Staat verlangt wie z.B. Ausweis?

Mrry.
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Hi. Als ausgebildeter Wertgutachter muss ich sagen, dass es bereits fachlich unverständlich ist, wenn einfach der Bodenrichtwert genommen wird. JEDER der Ahnung von Verkehrswerten hat, weiß, dass diese Werte eine statistische Größe sind, die es unbedingt ANZUPASSEN gilt. Alleine diese Werte ungeprüft, ohne Anpassung in eine Steuerberechnung zu übernehmen, bedeutet, dass man hier etwas gesetzlich berechnet, was in einem Verkehrswertgutachten, als massiver Fehler, das Gutachten zerstören könnte! Wie absurd ist sowas - da hat jemand OHNE Fachkenntnis wohl einfach mal gemacht... Im übrigen gilt bei Verkehrswertgutachten im Grundsatz eine Abweichung von deutlich WENIGER als 40% als akzeptabel. Warum fragen diese Herrschaften nicht mal Leute die Ahnung haben? Wenn ich so schlampig gearbeitet hätte, dann hätte mein Arbeitgeber mich aber mal sowas von zusammengestaucht. LG C

Chris_natour
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Noch mal es wäre schön von euch eine Einschätzung zu hören warum es denn überhaupt eine Grundsteuer gibt, es gibt eine Grunderwerbsteuer und damit habe ich Steuern bezahlt auf das, dass ich ein Grundstück habe und besitze. Und dass man darauf dann noch mal eine Grundsteuer bezahlt jährlich geht eigentlich gar nicht. Es wäre doch schön eureEinschätzung hierzu zu hören. Danke.

nonilove
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Durch die Hochwasserkathastrophe in Nordrhein-Westfalen ist der Grundstückswert erheblich gefallen.

gabypohlen
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Ich erinnere mich das die Grundsteuer Einkommensneutral sein sollte. Wie immer, was Scholz ausklüngelt kostet am Ende mehr.

b.l.
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meine Grundsteuer würde sich verfünffachen und die von dem Gemeinde verkauften Grundstücke werden bei der Berechnung vom Gutachterausschuss nicht berücksichtigt...
da blieb nur ein Einspruch

StefanB.
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Wieso Steuer, die ist doch vom Tisch, laut BGH.

raikamaus
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Bei uns hat die Gemeinde letztes Jahr, voraussichtlich, schon 35% aufgeschlagen 😢

peterschmidt
Автор

Frage: eine Abweichung von 40 % wovon denn bitte??? Von der bisherigen Grundsteuer?

Biene
Автор

Jetzt bin ich aber gespannt. Wir haben ein großes Grundstück, das sogar von der Stadt neu bemessen wurde. Allerdings sind 60 % davon nicht nutzbar, es kann nicht geteilt werden, die Stadt hat sich ein Wegerecht eintragen lassen und es gibt kein Baufenster. Die Erhöhung ist im ersten Bescheid moderat, nur das 2, 5 fache (da habe ich hier schon viel Schlimmeres gelesen), trotzdem ging der Widerspruch am nächsten Tag raus, aber die Stadt steht kurz vor der Pleite weil sie drei große Wohnblocks für Zuwanderer gebaut haben. Da werden sicher 1000 % Hebesatz auf und zukommen statt bisher 400%. Was kann man da in BW mit dem nichtbundesweiten Modell noch dagegen tun?

minniemouse
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Ich habe nicht so die Ahnung von Steuern. Aber ist es des weswegen man vor einem Jahr diese neue Grundsteuererklärung machen musste? Wegen der Neuberechnung?

Lg

silverbit
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Das Urteil vom BFH ist im Hinblick auf das Bundesmodell vielleicht interessant, aber (meiner Meinung nach) nicht für die Regelung in Bayern (Flächenmodell).

wolfgangfleischmann
Автор

Ich zahl demnächst weniger als davor…in Bayern…somit ok für mich…

raceyourfears
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Das ist wie bei der Rente Doppelbesteuerung wenn ich eine Wohnung, oder ein Haus kaufe zahle ich Tausende Euro Grunderwerbssteuer um später immer wieder Grundsteuer zu Bezahlen es ist in Deutschland üblich Steuer auf Steuer zu Bezahlen Doppelbesteuerung !!!

KlausAlbiez
Автор

Kurz und knapp: Der BFH hat im Juli zur Grundsteuer bzw. der Festsetzung des Grundsteuerwertes ein wertvolles und wichtiges Urteil für Eigentümer und Mieter erlassen! Die Immobilienbewertungen, die das Finanzamt vornimmt, sind oft pauschal und teilweise deutlich überhöht. Dieser ist die Basis der Grundsteuer! Mit dem Urteil vom 13.07. ist es nun möglich, gegen die überhöhte Festsetzung vorzugehen. Es kann nun mit einem Gutachten ein geringerer Immobilienwert nachgewiesen werden. Dadurch reduziert sich dann auch die Grundsteuer. Als Immobiliengutachter haben wir bereits eine Vielzahl an Gutachten erstellt und Einspruch eingelegt.

michaelmelzbach
Автор

einfach nicht zahlen...mit welchen Recht werden Grundsteuern und andere Steuern erhoben...

karollklein
Автор

Hm, Du beziehst Dich auf den einzelnen Grundstückseigner, aber was ist damit, dass im Zuge der Gesetzeseinführumg die Gemeinden vor allem den allgemeinen Hebesatz drastisch erhöhen? Zufällig gleichtzeitig?

ik-gour