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Erbschaft Auslandsvermögen - Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer - Doppelbelastung vermeiden
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Gleich zweimal Erbschaftsteuer bezahlen? Bei Erbschaften mit Auslandsbezug ist das der Normalfall. Sei es, dass die Erbschaft auch Auslandsvermögen umfasst, sei es, dass ein Erbe im Ausland ansässig ist. Sind 2 oder mehr Länder betroffen, wird auch jeder dieser Länder eine Erbschaftsteuer erheben. DBA`s, also Abkommen zur Vermeidung einer Erbschaftsteuer, helfen nur selten. Warum? Schlichtweg weil Deutschland weltweit nur 6 DBA`s zur Erbschaft- oder Schenkungsteuer mit anderen Ländern abgeschlossen hat. Verbleibt als letzter Rettungsanker das deutsche Anrechnungsverfahren. Aber dieses funktioniert seltener als man meint. Das Anrechnungsverfahren ist meist nur eine Art Schmerzlinderung bezüglich der Steuerzahlungen, aber kein Verfahren um eine Doppelbelastung vollständig zu vermeiden. Welche unerwartete Fallstricke sie erwarten, dass erfahren Sie hier.
Hier bin ich zu erreichen:
Erbschaftsteuer leicht erklärt
Uli Reitz Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Freisinger Str. 19
85764 Oberschleißheim
089 - 315 88 2-0
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