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Ehevertrag: Gütertrennung vs. Modifizierte Zugewinngemeinschaft für Unternehmer, Manager, Investoren

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Die Gestaltung eines Ehevertrages für Unternehmer, Manager und (Privat-) Investoren gehört zu den anspruchsvollsten anwaltlichen Beratungsgegenständen im privaten Bereich. In einer Unternehmerehe (bzw. Managerehe) adressiert werden müssen für den Fall einer Scheidung das Güterstandsrecht (Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft), das Unterhaltsrecht (Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt / Scheidungsunterhalt) sowie der Versorgungsausgleich nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).
Nach der sog. Kernbereichslehre des Bundesgerichtshofs (BGH) stehen diese drei Säulen des ehelichen Vermögensrechts in einem gewissen Wechsel- und Spannungsverhältnis zueinander: Jeder Ehevertrag ist in einem streitigen Verfahren über die Folgen der Ehescheidung (sog. Familienstreitsache, § 112 FamFG) einer Inhaltskontrolle bzw. Missbrauchskontrolle durch das Familiengericht unterworfen, wobei Familienrichter eine sog. Wirksamkeitskontrolle einerseits (§ 138 Abs. (1) BGB / Sittenwidrigkeit) und eine Ausübungskontrolle andererseits (§ 242 BGB / Treu und Glauben) durchführen.
Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return die drei Regelungssäulen eines modernen Ehevertrages und zeigt auf, warum die Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ein bewährtes Allzweckmittel für Unternehmer, Geschäftsführer / Manager bzw. Investoren darstellt.
Weiterführende Inhalte:
Vermögen Schützen als Unternehmer, Manager & Investor:
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Persönlicher Gesprächstermin mit RA Arhelger:
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Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.
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Rechtsanwalt Fabian Arhelger
c/o Acorfin | Kanzlei für Unternehmen, Finanzierung & Vermögen
Nach der sog. Kernbereichslehre des Bundesgerichtshofs (BGH) stehen diese drei Säulen des ehelichen Vermögensrechts in einem gewissen Wechsel- und Spannungsverhältnis zueinander: Jeder Ehevertrag ist in einem streitigen Verfahren über die Folgen der Ehescheidung (sog. Familienstreitsache, § 112 FamFG) einer Inhaltskontrolle bzw. Missbrauchskontrolle durch das Familiengericht unterworfen, wobei Familienrichter eine sog. Wirksamkeitskontrolle einerseits (§ 138 Abs. (1) BGB / Sittenwidrigkeit) und eine Ausübungskontrolle andererseits (§ 242 BGB / Treu und Glauben) durchführen.
Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return die drei Regelungssäulen eines modernen Ehevertrages und zeigt auf, warum die Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ein bewährtes Allzweckmittel für Unternehmer, Geschäftsführer / Manager bzw. Investoren darstellt.
Weiterführende Inhalte:
Vermögen Schützen als Unternehmer, Manager & Investor:
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Persönlicher Gesprächstermin mit RA Arhelger:
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Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.
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Rechtsanwalt Fabian Arhelger
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