Drogeriemarkt dm darf Eigenmarke nicht als „umweltneutral“ bewerben

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Die Drogeriemarktkette dm darf ihre Eigenmarken nicht als „umweltneutral“ oder „klimaneutral“ bewerben. Das entschied das Landgericht Karlsruhe und gab damit der Deutschen Umwelthilfe Recht. Sie hatte auf den Produkten unter anderem Hinweise vermisst, worin die Klima- oder Umweltneutralität genau besteht. Dies sei Irreführung der Verbraucher:innen. Dm hat nach eigenen Angaben bereits vor Monaten entschieden, auf das Label „klimaneutral“ zu verzichten. Das Unternehmen ist die größte Drogeriemarktkette Deutschlands und hat seinen Sitz in Karlsruhe.

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