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Kleinunternehmer erklärt ! Sinnvoll oder nicht ? Kleinunternehmerregelung 2019 Steuern
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Kleinunternehmer erklärt ! Sinnvoll oder nicht ? Kleinunternehmerregelung 2019 Steuern
Wann ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll und was bedeutet sie überhaupt, diese Frage stellen sich viele Selbstständige und Gründer und wir möchten dies beantworten.
Zum Thema Kleinunternehmer und Kleinunternehmerregelung gibt es einige Mythen und falsche Informationen und noch immer sprechen diesbezüglich Viele vom Kleingewerbe oder Kleinunternehmen. Und das ist auch nicht verwunderlich, denn gerade den Steuern und der Steuererklärung wird in unserem Bildungssystem nicht wirklich viel Aufmerksamkeit zugeordnet.
Klären wir als aller Erstes mal den größten Irrglauben: Die Kleinunternehmerregelung ist keine eigene Gesellschafts- oder Firmenform, sondern sie regelt lediglich die Anwendung oder nicht Anwendung gewisser Umsatzsteuergesetze. Man kann also gar kein Kleingewerbe oder Kleinunternehmen gründen. Puh, damit haben wir schon einen großen Schritt geschafft und schauen uns nun an, warum und wann die Auswahl der Kleinunternehmeregelung beim Finanzamt Sinn macht.
Grundsätzlich müssen Firmen und Gewerbetreibende auf Ihre Umsätze, also ihre Einnahmen, zusätzlich 19% Umsatzsteuer verlangen. In der Praxis stellt sich damit aber gerade für Gründer und Selbstständige mit geringen Umsätzen ein zusätzlicher Zeit- und Kostenaufwand ein, da das Geld ja ans Finanzamt weitergeleitet werden muss bzw. damit extra ein Steuerberater beauftragt wird.
Als Erleichterung bietet das Finanzamt nun unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, dass man mit der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und abführen muss.
Wir freuen uns über jeden Daumen nach oben für dieses Video und jeden neuen Abonnenten auf dem Kanal und wünschen euch viel Erfolg bei eurer Steuererklärung.
Kleinunternehmer erklärt ! Sinnvoll oder nicht ? Kleinunternehmerregelung 2019 Steuern
Wann ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll und was bedeutet sie überhaupt, diese Frage stellen sich viele Selbstständige und Gründer und wir möchten dies beantworten.
Zum Thema Kleinunternehmer und Kleinunternehmerregelung gibt es einige Mythen und falsche Informationen und noch immer sprechen diesbezüglich Viele vom Kleingewerbe oder Kleinunternehmen. Und das ist auch nicht verwunderlich, denn gerade den Steuern und der Steuererklärung wird in unserem Bildungssystem nicht wirklich viel Aufmerksamkeit zugeordnet.
Klären wir als aller Erstes mal den größten Irrglauben: Die Kleinunternehmerregelung ist keine eigene Gesellschafts- oder Firmenform, sondern sie regelt lediglich die Anwendung oder nicht Anwendung gewisser Umsatzsteuergesetze. Man kann also gar kein Kleingewerbe oder Kleinunternehmen gründen. Puh, damit haben wir schon einen großen Schritt geschafft und schauen uns nun an, warum und wann die Auswahl der Kleinunternehmeregelung beim Finanzamt Sinn macht.
Grundsätzlich müssen Firmen und Gewerbetreibende auf Ihre Umsätze, also ihre Einnahmen, zusätzlich 19% Umsatzsteuer verlangen. In der Praxis stellt sich damit aber gerade für Gründer und Selbstständige mit geringen Umsätzen ein zusätzlicher Zeit- und Kostenaufwand ein, da das Geld ja ans Finanzamt weitergeleitet werden muss bzw. damit extra ein Steuerberater beauftragt wird.
Als Erleichterung bietet das Finanzamt nun unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, dass man mit der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und abführen muss.
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