Unbegrenzten Geldbetrag (schenkungs-)steuerfrei an Ehegatten schenken

preview_player
Показать описание
Willst Du einen hohen Geldbetrag an deinen Ehegatten verschenken, ohne Schenkungsteuer auszulösen?
Hier erfährst Du wie man mittels seinem Eigenheim unbegrenzt Vermögen an den Ehegatten verschenken kann.

Falls Du Fragen hast, kannst Du diese gerne in den Kommentaren stellen...
________________________________________
Wenn auch Du gerne eine individuelle Beratung und eine an Dich angepasste Steuerstrategie erhalten möchtest erreichst Du uns unter:

Tel.: +49 9163 6813 - 0
________________________________________

Literaturempfehlungen für noch mehr Steuertipps:

Buchempfehlungen für Deinen Vermögensaufbau:

___________________________________________

Folge uns auch auf unseren weiteren Social Media Kanälen:

___________________________________________

Disclaimer / Hinweise:

Die im Rahmen dieses Videos zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Dieses Video beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums dieses Videos und gibt die Interpretation von Steuerberater David Kasper zu den relevanten gesetzlichen Bestimmungen und die hierzu ergangene Rechtsprechung wieder. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Gesetzen, der Interpretation von Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Es wird keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieses Videos übernommen. Soweit gesetzlich zulässig, wird keine Haftung für für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus diesem Video gestützt haben übernommen. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten. Das Video stellt in keiner Art und Weise eine professionelle und individuelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.
Рекомендации по теме
Комментарии
Автор

Vielleicht denk ich da zu eng, aber ich hätte ein Störgefühl dabei das Haus mehrfach an den Ehepartner zu schenken und nicht an Gestaltungsmissbrauch zu denken. Gibt es dazu schon Urteile?

stefaniebecker