Der Entlastungsbetrag: Unterstützung für pflegende Angehörige. - VdK gibt dir Recht! #43

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4,1 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Pflegegrad und gelten demnach als pflegebedürftig. Davon leben rund 3,3 Millionen zuhause und werden von ihren Nächsten, Angehörigen oder engen Freunden, gepflegt. Der Sozialverband VdK hat mit rund 60.000 Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen eine Studie zum Thema häusliche Pflege durchgeführt. Die Auswertung ergab, dass sich mehr als ein Drittel der Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen, extrem körperlich belastet fühlen und die Pflegesituation nur unter Schwierigkeiten oder gar nicht mehr bewältigen können. Umso erstaunlicher ist, dass viele der angebotenen Entlastungsleistungen von pflegende Angehörigen gar nicht wahrgenommen werden – aus unterschiedlichen Gründen.
So zum Beispiel den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat. Die VdK-Studie legt offen, dass 77 Prozent der Leistungsberechtigten dieses Angebot gar nicht nutzen . Ein Grund für uns, den Entlastungsbetrag in dieser Folge stärker unter die Lupe nehmen.

Kapitelübersicht
0:00 Intro
0:17 Begrüßung
0:27 Einleitung Entlastungsbetrag
1:37 Wer hat Anspruch?
1:57 Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
2:25 Wer kann die Leistungen abrechnen?
3:06 Wie finde ich geeignete Dienstleister?
3:57 Wird der Entlastungsbetrag ausbezahlt?
4:38 Was tun, wenn der Pflegedienst nicht helfen kann?
5:35 Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege aufstocken
7:32 Infos für individuelle Fragen
8:07 Outro

Wenn Sie zu Ihrer individuellen Situation Beratung und Hilfestellung benötigen – melden Sie sich telefonisch bei Ihrer nächstgelegenen VdK-Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer persönlichen VdK-Sozialrechtsreferentin bzw. Ihrem persönlichen Sozialrechtsreferenten.

In Baden-Württemberg finden Sie Ihre persönliche VdK-Beratungsstelle hier:

*YOUTUBE-SERIE: "VdK gibt dir Recht!"*

In 34 hauptamtlich besetzten VdK-Beratungsstellen in Baden-Württemberg stehen unsere JuristInnenen Hilfesuchenden bei allen Fragen rund um das Thema Sozialrecht zur Seite. In der YouTube-Serie „VdK gibt dir Recht!“ haben wir die Fragen und Themen zusammengestellt, die in unserer Beratung besonders häufig zur Sprache kommen. VdK-Jurist und Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch stellt diese vor und erläutert in wenigen Minuten die wichtigsten rechtlichen Hintergründe anhand eines konkreten Beispiels. Unser Anliegen: Unser Expertenwissen möglichst vielen Menschen zur Verfügung zu stellen und damit unterstützen zu können.

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*ÜBER UNS*
Der VdK ist Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,2 Millionen Mitgliedern – alleine in Baden-Württemberg sind es knapp 270.000!

Wir machen uns für alle stark, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen und haben die richtigen Antworten bei Fragen zu Rente, Armut, Behinderung, Gesundheit oder Pflege.

Wir finanzieren uns durch Mitgliedsbeiträge, sind überparteilich, unabhängig und gehören keiner Glaubensgemeinschaft an. Mit 34 Beratungsstellen in Baden-Württemberg sind wir auch in Ihrer Nähe. Fachkundige Juristen beraten und vertreten unsere Mitglieder vor Behörden und Sozialgerichten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die sozialen Sicherungssysteme erhalten bleiben. Heute und in Zukunft.

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Комментарии
Автор

ich reiche über Friedrichshafen VdK nun eine Beschwerde und Klage beim Verfassungsgericht ein. Vielen Dank für die beratung

HorstDerHoden
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Kann ein Pflegedienst Mitarbeiter in seiner Freizeit noch Nachbarschaftshilfe im Rahmen der 125_ leisten?

karl-heinzbethge
Автор

Was ist mit der Nachbarschaftshilfe. So kann man den Entlastungsbetrag doch ganz gut nutzen und ich bekomme für das gleiche Geld mehr Stunden. Zusätzlich kann man noch bis zu 40 % der Sachleistungen in Entlastungsleistungen umwandeln. Das stellt ein ganz erhebliches Potential dar. Darüber sollten Sie einmal berichten.

berndbock
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Ich habe den Pflegrad 1 bekommen und werde von meiner Schwiegertochter und Enkelkindern unterstützt
.Leider kann ich ihnen von dem.Entlastungsbeitrag nichts geben
Waruum.ist das eigentlich so
?
Meine Schwiegertochter hat sich angemeldet aber die Bearbeitung dsuert inzwischen lange. Eiine Putzhilfe gibt es zur Zeit nicht.Was kann man da machen. Ich bin nicht in der Lage meine Wohnung sauber zu machen. Muss jetzt in eine Rehaklinik und meine Wohnung.so hinterlassen.

brigittenagy
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Gut erkannt, die ganz Hilflosigkeit ausgebreitet. Was wird dagegen getan?
Warten bis immer mehr Familien Ihre Pflegebdürftigen vor den Türen der Heime abstellen.

heidedecaro
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Wie ist es in Bayern? Wie kann man jemanden anerkennen lassen um den Entlastungsbetrag für die Person zu erhalten?

Vivldi
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in NRW gut gelöst in Baden Württemberg kann das leider nicht durch Selbständige sondern nur durch ehrenamtliche gemacht werden.
Das finde ich nicht zufriedenstellend. Kein Personal und keine Fachkraft warum lockert man das nicht und fordert eine Qualifizierung als Alltagshelfer oder Betreungskraft fürs Altenheim reicht das doch auch. Ich persönlich finde diese Bürokratie abschreckend und führt nicht dazu den Menschen zu Hause zu helfen.

JudiJBBe