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Was ist eine Vertragsanfechtung und wann ist das möglich? (Definition)
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Herr RA Martin Niklas ist auf Franchise-Recht spezialisiert und erklärt in diesem FranchisePORTAL-Video den Begriff der Vertragsanfechtung. Im deutschen Recht gibt es den Grundsatz pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten. Das bedeutet nichts anderes, als die Tatsache, dass wenn zwei Partner einen Vertrag unterzeichnen, sich auch beide daran halten müssen. Es kann nicht einfach ein Vertragspartner sagen: Morgen möchte ich mich an diesen Vertrag nicht mehr halten. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch ein paar Ausnahmen und das ist zum Beispiel die Anfechtung. Man kann einen Vertrag anfechten, beispielsweise wenn man sich über das, was man da gesagt hat und was man unterschreiben hat, getäuscht hat. Wenn man also einem bestimmten Irrtum unterlegen ist. Besonders wichtig ist jedoch auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Das bedeutet, wenn man von dem anderen Vertragspartner über ganz wesentliche Umstände, die für den Vertrag eine Rolle spielen, getäuscht worden ist und nur dadurch zur Vertragsunterschrift bewegt worden ist, dann kann man den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Das hat dann zur Folge, dass der Vertrag so behandelt wird, als ob er nie zustande gekommen wäre. Das hat wiederum zur Folge, dass Vertragsleistungen wieder komplett rückabgewickelt werden müssen. Und außerdem hat derjenige, der getäuscht wurde, auch noch einen darüber hinaus gehenden Schadensersatzanspruch, wenn er irgendwelche Investitionen extra getätigt hat. Gerade im Franchise-Recht spielt die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung immer eine große Rolle, insbesondere dann wenn es um die Verletzung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten geht. Wenn also der Franchisegeber den Franchisenehmer vor Vertragsunterzeichnung über ganz wesentliche Elemente des Franchisesystems getäuscht hat.
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