Reiserücktrittsversicherung mit Coronaschutz | Urlaub versichern | einfach erklärt | Reiseschutz

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Eine Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiserücktrittskostenversicherung kommt für die Kosten eines Reiserücktritts auf. Reiserücktritt bedeutet im Weiteren, das eine gebuchte Urlaubs- oder Geschäftsreise aus speziellen Gründen, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung, nicht angetreten werden kann.
Die Reiserücktrittsversicherung kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Die Selbstbeteiligung wird von den Versicherungen auch Selbstbehalt genannt. Da im Alltag immer etwas dazwischen kommen kann, besteht im Allgemeinen auch keine Urlaubsgarantie für Urlaubsreisen. Aus diesem Grund sollte eigentlich jeder Reisende eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Je nach Tarif sind unterschiedliche Risiken versichert.
Mit einer Reiserücktrittsversicherung können sich Reisende vor den Kosten schützen, die bei einer Stornierung der bereits gebuchten Urlaubsreise auf sie zukommen. Wer bereits in Vorleistung getreten ist, verliert mit einer Versicherung nicht den bereits bezahlten Betrag. Mit einer Reiseabbruchversicherung lassen sich die Kosten absichern, die der Reisende eventuell tragen muss, falls die Reise bereits angetreten wurde, aber aufgrund bestimmter Umstände abgebrochen werden muss. Die Reiserücktrittsversicherung springt somit bereits vor Reiseantritt für die entstehenden Stornierungskosten ein und die Abbruchversicherung leistet Kostenersatz, nachdem die Reise bereits angetreten wurde. Mit beiden Versicherungen lassen sich unvorhergesehene Ereignisse absichern. Ein weltweiter Versicherungsschutz stellt sicher, dass die Versicherungsleistung unabhängig vom Reiseziel erbracht wird.
Die Reiserücktrittsversicherung ist eine der wichtigsten Reiseversicherungen. Denn wird eine Reise gebucht, kann im Vorhinein nicht abgeschätzt werden, ob sie auch angetreten werden kann. Unvorhergesehene Umstände, wie zum Beispiel eine plötzliche Erkrankung, berufliche Umstände oder ein Todesfall in der Familie, können dazu führen, dass die Reise abgesagt werden muss. Wurde die Reise bereits gebucht, erhalten Reisende vom Reiseveranstalter in vielen Fällen einen Teil des Reisepreises zurückerstattet. Allerdings fallen häufig Stornokosten an. Wie hoch diese Kosten sind, hängt davon ab, wie viel Zeit zwischen Stornierung und geplantem Reiseantritt liegt. Je länger dieser Zeitraum ist, desto geringer sind die Stornokosten. Durch eine frühzeitige Absage erhält der Reiseveranstalter noch ausreichend Gelegenheit, die Reise an andere Personen zu verkaufen. Wird die Reise zum Beispiel einen Monat vor Reiseantritt storniert, liegen die Kosten häufig bei 20 Prozent. Wird die Reise erst eine Woche vor Reiseantritt storniert, sind oft Stornokosten in Höhe von 50 Prozent fällig. Bei einer Stornierung am Tag des Reisebeginns liegen die Stornokosten meistens bei 90 bis 100 Prozent.
Wurde jedoch zuvor eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, dann übernimmt diese Versicherung die Kosten. In Relation zu den Stornokosten ist die Reiseversicherung wesentlich günstiger. Ersetzt werden die Aufwendungen, die der Versicherte laut Rechnung des Reiseveranstalters zu tragen hat. Allerdings lässt sich nicht jeder Reiserücktritt versichern. Entscheidend ist dabei stets der Grund der Stornierung. Ob die jeweiligen Stornierungsgründe zum Versicherungsumfang zählen variiert je nach Versicherung.
Unvorhergesehene Ereignisse können nicht nur vor, sondern ebenso während der Reise eintreten und dafür sorgen, dass der Urlaub abgebrochen werden muss. Dadurch fallen für die Reisenden zunächst meist zusätzliche Kosten für die Rückreise an. In diesen Fällen können die Leistungen einer zuvor abgeschlossenen Reiseabbruchversicherung in Anspruch genommen werden. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die durch den Reiseabbruch entstanden sind, wenn einer der versicherten Gründe für den Abbruch verantwortlich ist. Eine Reiseabbruchversicherung kann somit die entstehenden Kosten decken, die aufgrund des vorzeitigen Endes einer bereits angetretenen Reise auftreten können. Ebenso wie bei der Reiserücktrittsversicherung zählen auch bei der Reiseabbruchversicherung vor allem schwerwiegende Ereignisse zu den versicherbaren Gründen.

Onlineterminbuchung:

Versicherungsmakler
Nico Leikam
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55262 Ingelheim am Rhein
0170-2787835

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Комментарии
Автор

Sag doch einfach, welche Versicherer das sind....

ironsimonx
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Werden einem die Kosten erstattet wenn im Reiseland die Corona-Vorschriften geändert werden? Ich bin ungeipmft und wir gehen mit der Schule im Oktober nach England. Momentan braucht man keine Gs um in England reinzukommen aber ich kann nicht wissen wie es im Oktober aussieht, vielleicht muss man doch noch geimpft sein, deswegen meine Frage, werden in so einem Fall, einem die Kosten erstattet?

matkomadeit
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hallo, kann man ein paar Tage vor Reiseantritt noch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen? Wenn ja, bei welchem Versicherer?

Jacklette