Ist Putin ein Kriegsverbrecher?

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Ist Wladimir Putin ein Kriegsverbrecher? Das mag wie eine rhetorische Frage erscheinen – die rechtlichen Hintergründe verlangen aber einen genaueren Blick.

Der Tatbestand der „Kriegsverbrechen“ ist nur eines von vier Kernverbrechen des Völkerstrafrechts. Daneben stehen Genozid (Völkermord), Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Verbrechen der Aggression.

Doch was sind die Voraussetzungen? Kann Putin persönlich auch dafür verantwortlich gemacht werden, welche Kriegsverbrechen vor Ort passieren? Und wie könnte ein Urteil vollstreckt werden? Droht Putin eine Haftstrafe?

Prof. Dr. Anne Schneider, Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, bringt in der Vorlesungsreihe „Recht im Konflikt“ nun Licht ins Dunkle und gibt eine Bewertung aus Sicht des Völkerstrafrechts ab.
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