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Vorstellung von Rechtsanwalt David Herz
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Wer ist David Herz und was sind seine Tätigkeitsbereiche? Das erfahren Sie in diesem Video.
Herr Herz ist Fachanwalt für IT-Recht kann Sie rechtlich überall dort unterstützen, wo IT-Technik zum Einsatz kommt. Hierbei hat er sich auf den Bereich Software und App-Entwicklung spezialisiert, sodass er seinen Mandanten nicht nur bei der Vertragsgestaltung, sondern auch bei der Durchsetzung und Abwehr von vertraglichen Ansprüchen unterstützt.
Seine Mandanten sind kleine und große IT-Unternehmen, Behörden, aber auch Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Privatpersonen, die ein IT-Projekt, wie z.B. eine Websiteprogrammierung in Auftrag gegeben oder selbst umgesetzt haben.
Außerdem ist David Herz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Im Urheberrecht liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Durchsetzung und Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche. Dabei vertritt er Fotografen, Künstler und ganz normale Privatpersonen.
Im Medienrecht unterstützt er Mandanten, deren Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Sei es etwa durch die ungewollte Veröffentlichung von Fotos oder durch die Verbreitung von Beleidigungen oder unwahren Tatsachenbehauptungen.
Wenn zur Beseitigung der Persönlichkeitsrechtsverletzungen Internetplattformen oder andere Provider in Anspruch genommen werden müssen, ist seine Expertise im IT-Recht hier besonders hilfreich.
Herr Herz ist Fachanwalt für IT-Recht kann Sie rechtlich überall dort unterstützen, wo IT-Technik zum Einsatz kommt. Hierbei hat er sich auf den Bereich Software und App-Entwicklung spezialisiert, sodass er seinen Mandanten nicht nur bei der Vertragsgestaltung, sondern auch bei der Durchsetzung und Abwehr von vertraglichen Ansprüchen unterstützt.
Seine Mandanten sind kleine und große IT-Unternehmen, Behörden, aber auch Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Privatpersonen, die ein IT-Projekt, wie z.B. eine Websiteprogrammierung in Auftrag gegeben oder selbst umgesetzt haben.
Außerdem ist David Herz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Im Urheberrecht liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Durchsetzung und Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche. Dabei vertritt er Fotografen, Künstler und ganz normale Privatpersonen.
Im Medienrecht unterstützt er Mandanten, deren Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Sei es etwa durch die ungewollte Veröffentlichung von Fotos oder durch die Verbreitung von Beleidigungen oder unwahren Tatsachenbehauptungen.
Wenn zur Beseitigung der Persönlichkeitsrechtsverletzungen Internetplattformen oder andere Provider in Anspruch genommen werden müssen, ist seine Expertise im IT-Recht hier besonders hilfreich.