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Flüchtlinge aus Syrien: Aufenthaltstitel nach OVG-Urteil bald schwerer zu bekommen? | WDR aktuell
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In Syrien ist das Leben von Zivilisten nicht mehr ernsthaft bedroht – so lautet die Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das die Klage eines in Deutschland lebenden Syrers abwies. Er hatte gegen die Ablehnung seines subsidiären Schutzes in Deutschland geklagt.
Viele Syrer, die in Deutschland leben, haben keinen formalen Flüchtlingsstatus, sondern nur den sogenannten subsidiären Schutz. Dieser berechtigt zum Leben in Deutschland, ist aber immer nur zwei Jahre gültig und muss dann neu erteilt werden. Dies geht nur, wenn Gründe dafür vorliegen.
Bei Syrern sahen die Behörden die Gründe als vorhanden, bis gestern (22.07.2024) das OVG Münster als erstes deutsches Gericht zu einer anderen Einschätzung kam: Zwar fänden in Syrien weiterhin Anschläge und bewaffnete Auseinandersetzungen statt, diese seien aber nicht mehr häufig genug. Zivilisten müsste nicht mehr damit rechnen, getötet zu werden.
Für hier lebende Syrer bedeutet das aber nicht automatisch, dass sie nun mit einer Abschiebung rechnen müssen. Denn weiterhin gilt in Deutschland ein Abschiebeverbot nach Syrien.
Der Kläger war in Österreich bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er sich an der Einschleusung von Menschen beteiligt hatte. Das war ein wichtiger Faktor für das Gericht, dem Kläger seinen subsidiären Schutzstatus abzusprechen. Eigentlich war dieser vor Gericht gezogen, weil er den vollen Flüchtlingsstatus erhalten wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Der Beitrag wurde am 22.07.2024 ausgestrahlt und gibt den Nachrichtenstand zu diesem Zeitpunkt wieder. Das Video wurde seitdem nicht aktualisiert.
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Bei Syrern sahen die Behörden die Gründe als vorhanden, bis gestern (22.07.2024) das OVG Münster als erstes deutsches Gericht zu einer anderen Einschätzung kam: Zwar fänden in Syrien weiterhin Anschläge und bewaffnete Auseinandersetzungen statt, diese seien aber nicht mehr häufig genug. Zivilisten müsste nicht mehr damit rechnen, getötet zu werden.
Für hier lebende Syrer bedeutet das aber nicht automatisch, dass sie nun mit einer Abschiebung rechnen müssen. Denn weiterhin gilt in Deutschland ein Abschiebeverbot nach Syrien.
Der Kläger war in Österreich bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er sich an der Einschleusung von Menschen beteiligt hatte. Das war ein wichtiger Faktor für das Gericht, dem Kläger seinen subsidiären Schutzstatus abzusprechen. Eigentlich war dieser vor Gericht gezogen, weil er den vollen Flüchtlingsstatus erhalten wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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