Gründung einer Niederlassung in Frankreich - Elisabeth Walckenaer | EPP Rechtsanwälte Avocats

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Die deutsch-französische Rechtsanwaltskanzlei EPP informiert Sie über die Gesellschaftsgründung in Frankreich.

Erfahren Sie in diesem Kurzfilm, was für Ihr Frankreichgeschäft geeigneter ist: Die bloße Eintragung einer Betriebsstätte oder die Gründung einer Gesellschaft in Frankreich.

Die Gründung einer eigenen Gesellschaft ist in Frankreich nicht aufwendig und bietet im Geschäftsleben zahlreiche Vorteile.

Wir informieren Sie über die geeigneten Rechtsformen für die Gründung einer Tochtergesellschaft in Frankreich. Erfahren Sie in unserem kurzen Film auch, in welchen Etappen die Gründung einer Gesellschaft konkret abläuft.

Ihre Referentin bei EPP Rechtsanwälte Avocats:
Maître Elisabeth Walckenaer, Avocat (französische Rechtsanwältin)

Hier finden Sie eine Auswahl unserer Publikationen zum Thema:

Unser Kanzleimagazin LA NOUVELLE - Gesellschafts- und Steuerrecht in Frankreich:

Hier finden Sie unsere Kompetenzen zum Thema:

00:00 Intro
01:58 Betriebsstätte oder eigenständige Tochtergesellschaft?
03:21 Welche Rechtsform ist am besten geeignet?
05:11 Was sind konkret die Etappen einer Gesellschaftsgründung?
07:27 Outro

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EPP Rechtsanwälte Avocats ist seit der Gründung 1994 hochspezialisiert und ausschließlich im grenzüberschreitenden deutsch-französischen Unternehmens-, Immobilien- und Bankrecht tätig.

Als deutsch-französische Wirtschaftskanzlei mit über 20 zweisprachigen Rechtsanwälten und Avocats und eigener Übersetzungsabteilung beraten wir Sie immer pragmatisch und lösungsorientiert.

A bientôt und auf Wiedersehen!
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